Met, ab 16 oder ab 18?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1, 2 JuSchG dürfen alkoholische Getränke, die keinen Branntwein enthalten ab 16 Jahren verkauft werden, Absatz 2 besagt, dass wenn sich die Person in Begleitung personensorgeberechtigten Person befindet das Getränk ab 14 Jahren verkauft werden darf. Met als Honigwein ist nicht branntweinhaltig und darf damit an Personen ab 16 Jahren verkauft werden (bzw. ab 14 in Begleitung).

Vielen dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage, aber was mir noch wirklich Kopfzerbrechen bereitet ist, warum die Altersbeschränkung ab 18 mit einem Paragraphen aus einem Vertrag begründet wird, der rein gar nichts mit Alkoholgesetzen zu tun hat

es ist ein wein, deshalb ab 16 kaufbar.

aber, der händler kann diese altersgrenze heraufsetzen

Haglaz  01.05.2013, 12:43

Ob er die Altersgrenze wirklich hochsetzen kann ist fraglich, zwar wird sowas oft praktiziert, gesetzlich ist jedoch die Altersdiskriminierung verboten (§1 AGG), wer prinzipiell kein Met an 16-jährige verkauft, verstößt dagegen. Jedoch ist es möglich, dass das über das Internet in Bezug auf Alkoholverkauf anders läuft, zum Beispiel weil der Altersnachweis für ü18 für den Händler leichter ist als für ü16.

am 18 kaufen und trinken, weil der mehr als 8% hat

altawas  29.04.2013, 20:51

"weil der mehr als 8% hat"

stimmt nicht. unsinn