Meine Patentante ist verstorben, Habe ich ein Anrecht auf Einsichtnahme in ihr Testament, kann diese im Zweifelsfall erzwungen werden?

9 Antworten

Zunächstmal liegt das Testament beim Gericht, bzw. ist zwingend dort abzugeben. Sie können in das Testament Einsicht nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Intresse glaubhaft machen.

https://dejure.org/gesetze/FamFG/13.html

Das gilt natürlich insbesondere für die gesetzlciehn Erben und die die Im Testament erwähnt wurden. Die Einsicht kann aber auf die entsprechenden relevanten Passagen begrenzt werden.


Falls dies nicht geschieht, können wir die Realisierung der in diesem Testament angeblich gemachten Verfügungen solange verhindern bis uns das Testament zugängig gemacht worden ist un d wir uns davon überzeugen konnten

Das kommt darauf an, ob Sie für die Realisierung handeln müssen oder nicht. Wird z.B. die Herausgabe von Gegenständen verlangt, muß man den natürlich nicht blind nachkommen. In diesen Fall wird man regelmäßig auch das Testament einsehen können.


Eine Abschrift des Testaments bekommen nur die Erben, andere Personen haben kein Recht darauf das Testament einzusehen. Das Original verbleibt beim Gericht, wo es eröffnet wird.

Wer nicht Erbe ist, hat auch keine Rechte.

Das Testament kann ohne Zustimmung euer Augenlicht nie erfassen, erst nach dem Tod der Person wird dieses durch einem Brief bekannt geben das Testament wird in den meisten Fällen niemals gesehen bzw nur von den Anwälten die es durchsetzen

Ein beim Notar hinterlegtes Testament ist vorhanden.

dann wird es auch durch diesen Eröffnet. Der Notar schreibt alle infrage kommenden Erben an. Solltet ihr nicht dabei sein, so ist ein Erbe ausgeschlossen. 

Bei einer Patentante muss zwangsläufig kein verwandtschaftliches Verhältnis bestehen.

ich will zunächst gar nicht wissen ob ich an  geld  komme, das ist eigentlich sekundär. ich möchte nur wisssen ob ich  das Testament zu Gesicht bekomme oder ob das verhindert werden kann

@Robiga

Das hängt doch unmittelbar zusammen. Wenn sie im Testament bedacht wurden, können sie entsprechend Einsicht nehmen. Wurden sie nicht bedacht, hat das Testament auf Sie ohnehin keinen Einfluss, selbst wenn es anfechtbar wäre würden bei einer erfolgreichen Anfechtung die gesetzliche Erbfolge in Kraft treten. Und es kann auch nur der Anfechten, den die Anfechtung zustatten käme.

Sie können sich natrülich an die gesetzlichen Erben wenden, die durch das Testament von der Erbfolge ausgeschossen wurden. Diese können in jeden Fall einsicht nehmen und Abschriften fertigen.

Nein, das Testament wird aber vor Gericht eröffnet. 

An das Guthaben kommt die Tante aber nur mit Testament und da stehen alle Erben drin. Somit würdest du auch an das Geld kommen.  

Kommentar von

Robiga

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vor 1 Min

ich will zunächst gar nicht wissen ob ich an  geld  komme, das
ist eigentlich sekundär. ich möchte nur wisssen ob ich  das Testament zu
Gesicht bekomme oder ob das verhindert werden kann

@Robiga

Wenn du kein Erbe bist, dann hast du auch keinen Anspruch darauf, dass Testament anzusehen.