Meine Mietwohnung hat eine Einbauküche.Die Arbeitsfläche ist unbeh. Holz, auf der sich dunkle Wasserflecken gebildet haben. Darf die Kaution behalten werden?

8 Antworten

Ich ergänze mal meine Ausgangssituation, weil für die Frage ja nur begrenzte Zeichen erlaubt sind:

Also, das Holz hat scheinbar nur eine ganz dünne wasserdurchlässige Lasur. Über die Empfindlichkeit des Holzes wurde ich bei Einzug vor vier Jahren nicht informiert.

Ich ziehe übermorgen aus der Wohnung aus und das Verhältnis zwischen mir und meiner Vermieterin ist nicht das Beste, weshalb ich mich alleine nicht so recht trauen würde das mit ihr zu besprechen (Vermutung: Weil sie dann trotzdem auf die Kaution bestehen würde und schonmal unsachlich wird).
Ich bin Studentin, weshalb ich mir so keinen Anwalt leisten könnte (Ich hab da auch überhaupt keine Ahnung von - bin 22). Es ist zwar nur ne geringe Kaution von 220€, und des Friedens Willen wegen den Mund zu halten fände ich auch nicht angebracht :-(

DerHans  17.09.2015, 17:52

Als Studentin bist du höchstwahrscheinlich noch über deine Eltern haftpflichtversichert. Das schließt dann auch Mietsachschäden in deiner Studentenbude mit ein. Diese würde ungerechtfertigte Forderungen zurück weisen. Das ist ein passiver Rechtsschutz.

Wenn Forderungen an dich gestellt werden, musst du das an die Versicherung weiter leiten. Auf keinen Fall einer Verrechnung mit der Kaution zustimmen.

Wolkeneule393 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 20:45
@DerHans

Ja, das bin ich. Ok, danke :) Das gibt mir echt Sicherheit. Ich bin in so rechtlichen Sachen noch unsicher :(

bwhoch2  17.09.2015, 17:39

Sorge dafür, dass Du einen unabhängigen Zeugen/Zeugin dabei hast. Möglichst jemand, der von Küchen, Einrichtungen, Holz, Holzbehandlung, Malerei etc. was versteht.

Ich glaube nicht. In einer ähnlichen Situation wurde dem Mieter Recht zu gesprochen, weil ein Marmorboden in einem WC durch Urinflecken abgestumpft war. Der Vermieter hätte auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen, was er nicht hatte.

Ich denke, ähnlich verhält es sich mit der Arbeitsfläche in der Küche, oder hat der Vermieter auf die Empfindlichkeit der "Roh-Holz" Arbeitsplatte hingewiesen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/mietrecht-urteil-mieter-bekommt-trotz-stehpinkeln-kaution-zurueck-a-1014434.html

Aktenzeichen: 42 c 10583/14

Ich würde zum Mieterschutz oder zum Anwalt gehen.

Viel Erfolg

Wolkeneule393 
Beitragsersteller
 17.09.2015, 13:28

Nein ich wurde nicht darüber informiert. Komplett unbehandelt ist die Fläche nicht, aber doch nur sehr schwach. Auch um die Spüle herum ist Holz und da haben sich, wo z.B. die Spüliflasche stand, dunkle Ringe gebildet, die auch mit 600er Schleifpapier nicht restlos zu entfernen sind

Die Frage ist, ob unbehandeltes Holz für eine Küche geeignet ist. Das ist bereits ein Versäumnis des Vermieters.

Schon aus Hygienegründen ist das unzulässig

Eine Haftpflichtversicherung würde hier den unberechtigten Anspruch zurück weisen.

Unbehandeltes Holz als Arbeitsfläche? Was soll das denn in einer Küche? Da bilden sich logischerweise alle Flecken drauf. Das solltest du mit dem Vermieter besprechen. Hier handelt es sich offenbar um eine fehlerhaft ausgestattete Küche.

bwhoch2  17.09.2015, 17:36

Nein, höchstens um eine minderwertig ausgestattete Küche und Fett- und Wasserflecken entsprechend dann dem normalen Gebrauch.

nö, das gehört zum normalen Verschleiss