Meine Mieterin hat bei Ihrem Auszug die zur Wohnung gehörende Waschmaschine mitgenommen. Ist das Diebstahl ( Strafrecht) oder Mietrecht?
Meine Mieterin hat bei ihrem Auszug die Waschmaschine der Wohnung mitgenommen. Da ich selbst nicht vor Ort war, hat mein Sohn die Schlüsselübergabe übernommen und dies nicht bemerkt. Nun behauptet meine Ex-Mieterin, die Wohnung wäre von ihr mängelfrei übergeben worden. Eine fehlende Waschmaschine dagegen wäre ja ein erheblicher Mangel. Da mein Sohn dies nicht angesprochen hat, gehe sie von de rmängelfreien Übergabe aus und müsse die Waschmaschine nicht zurückgeben. Stimmt das oder ist es schlicht Diebstahl, wenn sie die Maschine mitnimmt und ich müsste es anzeigen? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten, Esther
3 Antworten
Also wenn die Waschmaschine zur Wohnung gehört, dann ist das Diebstahl. Das wäre nicht anders, als wenn sie die Türen, Fenster, Wasserhähne usw. mit nimmt. :)
Es ist Diebstahl. Wie es mit der Übergabe aussieht, weiß ich nicht. Aber da kommst du schon wieder raus, weil dein Sohn das gemacht hat. Spar dir am besten eine Menge Zeit, und gehe direkt zum Anwalt. Setz ihr eine Frist bis wann sie die Waschmaschine zurückzubringen hat, und wenn sie das nicht tut, erstatte Anzeige.
Die Dame wusste 'bestimmt' auch, das die Waschmaschine nicht ihr Eigentum ist. Das ist ein klarer Diebstahl der erst später bemerkt wurde ! Bestimmt kein Formfehler der nach Mietrecht behandelt wird.
Zeig die Tante an !
Gruß.....Mr. Smith