Meine Frage betrifft das Wohnrecht , bzw. Hausrecht auf einem Campingplatz . Kann der Campingplatzbesitzer einfach sen Wohnwagen vom Platz schleppen lassen?
Konkret: ein Freund wohnt aufgrund einer Notlage seit dem Frühjahr auf einem Campingplatz und hat dort einen JahresStellplatz gemietet und den zuvor hinterlassenen Wohnwagen gekauft . Nun wurde ihm der Platz gekündigt und ihm 10 tage Frist gegeben , den Platz incl. Wohnwagen zu verlassen . Er hat jedoch keine andere Bleibe und ist eh auf ALG II angewiesen . Kann der Campingplatzeigentümer , wie angedroht einfach den Wohnwagen wegschleppen lassen ? und damit den delinquenten einfach in die Obdachlosigkeit abschieben , oder gelten dort evtl. ähnliche rechtliche regelungen wie im allgemeinen Mietrecht ?? Daß die Antwort eilt , ergibt sich aus dem Inhalt :-) ; Dank Euch recht herzlich für das Lesen und für Antworten !!
2 Antworten
der gemietete stellplatz für einen wohnwagen ist etwas anderes als eine gemietete wohnung. da der mobile wohnwagen auch weiterhin als bleibe (an einem anderen ort oder auf einem anderen campingplatz) zur verfügung steht, ist das beileibe kein abschieben "in die obdachlosigkeit".
ob der campingplatzbesitzer berechtigt war, den mietvertrag für den stellplatz vorzeitig zu kündigen, ist eine andere frage. wenn man (mehrfach?) gegen die haus- oder platzordnung verstoßen hat, kaum eine chance.
Danke für die sehr rasche Antwort. Aber Als Ergänzung dazu. Er ist auf dem Campingplatz gemeldet , und der Wohnwagen ist über 30 Jahre alt und nicht verkehrsfähig . Die Gründe nenne ich mal wohlwollend strittig und sind z.T. widerlegbar und aus der Luft gegriffen , aber unabhängig davon hofe ich auf ein vergleichbar Mieterfreundliches recht wie im normalen Mietrecht . Nicht ??
Campingplätze sind nicht als Dauerwohnorte zugelassen. Insoweit ist das Vertragsverhältnis zwischen Campingplatzbetreiber und Stellplatzmieter auch kein Mietverhältnis mit den Rechten, die ein Wohnungsmieter hat.
Dein Frenud sollte schnleunigst seinen A... in die Hand nehmen und sich zum Wohnungsamt, Jobcenter, Sozialamt bequemen und seine Situation darlegen, damit er eine Bleibe zugewiesen bekommt.
er ist bereits beim Jobcenter ( mit der Campingplatzadresse) gemeldet , und auch die haben aufgrund der aktuellen allgemien wohnsituation ein massives Interesse , daß meinen Freund eben nicht eine Bleibe zugewiesen werden muss . ... Okay .. also scheinbar hat er demnach keine dem Mietrecht entsprechendes Recht , bzw Kündigungsschutz . ABER kann denn der Eigentümer dennoch so hart in das Eigentumsrecht eingreifen und den Wohnwagen innergalb einer so kurzen Frist einfach irgendwo ( ??) hinschleppen lassen ?