Mein Freund zahlt Unterhalt f. 1 Kind jetzt haben wir ein gemeinsames.Unterhalt jetzt weniger f. 1.?

11 Antworten

Ich schätze mal, Dein Freund wird weiterhin genau soviel für das Kind zahlen müssen, er ist ja schließlich immer noch der Vater (denk ich mal), daran ändert sich doch nichts, auch wenn er noch mehr Kinder zeugt.

Mit dem Unterhalt sollten sämtliche Kosten des Kindes abgegolten sein, solche "Sonderzahlungen" kann man freiwillig leisten. Berechnung des Unterhalts hier: http://www.familienrecht.damm-pp.de/Kindesunterhalt.htm (siehe auch Selbstbehalt). LG

ich sage nur eins - es gibt keine meine und seine Kinder - es gibt erstes und zweites und so weiter Kinder. das Erste Kind hat immer Vorrang, wenn ihr weitere Kinder auf der Welt setzt, solltest ihr vorher sich darüber Gedanken machen, ob ihr es finanziel schafft, ohne einander in die Querre stehen - den Kindern vor allem!. Es gibt moralische Verpflichtungen, aber für die, die es nicht kennen- hat Gesetzgeben auch alles geregelt - und ja - die Sonderkosten müssen mitbezahlt werden, allerding proportional den Einkommen den Eltern. Viel Spass in diesem Bott!

Also ich sehe das anders das Kind aus erster Ehe ist bei der Mutter und diese bekommt staatliche Förderungen. Das Kind aus der 2 ten beziehung bekommt den verdienst aus den beruflichen anlagen der Eltern. Das heisst im sinne des 2 ten Kindes der Unterhalt meines wissens verringert sich im gewissen mass da das 2 Kind vorgeht. In dem Fall tritt im normalfall das Jugendamt ein und bezahlt den unterhalt für das ertse Kind und holt sich dann später das Geld wieder vom vater zurück wenn vorhanden das ist sehr kompliziert und von Richter zu Richter unterschidlich entschieden ich mache grad den selben Misst durch deshalb weiss ich das Gruss Hoschi

Solch eine Frage, finde ich eigentlich schon unverschämt.Warum sollte das erste Kind darunter leiden? Natürlich ist es nicht einfach als Vater finanziell für zwei Kinder aufzukommen, aber das sollte man sich auch vorher überlegen. Entweder man hat die finanziellen Möglichkeiten oder man lässt es sein.

Um auf die Frage zurückzukommen: Der Unterhalt vom ersten Kind wird nicht gekürzt. Unter Umständen ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich würde beim Jugendamt anrufen und mich über den Sachverhalt informieren...