Mein Exmann will Unterhalt kürzen,wenn die kinder 1Woche(Ferien)bei ihm sind.darf er das?

14 Antworten

Er darf es nicht, aber ich fände es fair, wenn Mütter (oder auch Väter) mit Sorgerecht, mal von sich aus auf so eine gute Idee kämen, schließlich bezahlt er für die Woche ja auch für die Kinder. Einem respektvollen Umgang mit Expartnern ist es nicht zuträglich, immer zuzusehen, wie man möglichst viel für sich herausschlagen kann. Mal ein kleiner Schritt zurück, ein Zugeständnis, das baut wieder Achtung voreinander auf und das kommt letztlich auch den Kindern zugute.

.....setzt aber voraus, das beide Partner in etwa ein "gleiches Einkommen" haben und auch beide um das Wohl der Kinder besorgt sind....leider oft Wunschdenken - die Realität sieht anders aus...

Ich finde es richtig wenn der Vater das darf...!Mein Mann hat 4 Kinder aus 1. Ehe und trägt die Schulden aus der Ehe (Insolvenz) und zahlt bis zum Mindestunterhalt. Diese Ehe ist nicht gescheitert wegen mir od. anderen Frau, da hat seine Ex kräftig mitgewirkt..bis er nicht mehr konnte und gehen musste..! Wenn wir die Kinder eine Woche haben,dann kostet das und ganz schön und ich muss mitzahlen als 2. Frau..! Das ist auch nicht gerecht!!! Die 1. Frau hat in dieser Zeit Kosten eingespart und das sollte man in kleinen Tagessätzen berücksichtigen..nicht das man gleich den halten Unterhalt einhält ..aber es gibt Tagessätze beim Jugendamt und die sollte man kürzen dürfen.

Nein, das darf er nicht.

Siehe hierzu:

Häufig stellt sich folgende Frage: Der Vater zahlt Unterhalt für sein bei der Mutter lebendes Kind. Während der Ferien wohnt das Kind zwei Wochen im Juli bei ihm. Kann er den Kindesunterhalt für den Monat Juli auf die Hälfte reduzieren?

Nein. Der Kindesunterhalt kann nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Erstens laufen die meisten Kosten ohnehin weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc.). Zweites sind die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Das gilt auch für (lange) Ferienaufenthalte. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil in so schlechten finanziellen Verhältnissen lebt, dass er sich das Umgangsrecht gar nicht mehr leisten könnte, falls die Kosten nicht bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden könnten.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/umgangskosten.html

soweit ich weiß darf er es nicht, weil bei der Unterhaltsberechnung er ja schon jeden Monat hälftig das Kindergeld bekommt.Obwohl ich der Meinung bin das es den meisten oder zumindest vielen Vätern nicht zusteht so selten und unregelmäßig wie die ihre Kinder holen.Wenn ich manche Kommentare hier lese, könnte ich mich schon fast übergeben.

Ich kenne die Antwort auch nicht, bin aber per Google Suche hierauf gestoßen weil ich mich aktuell - dank gerichtlich erstrittenem höheren Kindesunterhalt auch mittlerweile in der Position befinde, dass mir am Monatsende (oder auch früher) das Geld ausgeht. Ich bin in der "guten" Position, ein in der Ehe gekauftes Haus zu bewohnen und weiter zu finanzieren. Für wen das Schlußendlich sein wird brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Wer damit allerdings gerade bis auf die Unterhose ausgezogen wird dank der prima Erfindung "bereinigtes Netto" bin ebenfalls ich. Aber jetzt mal Haus haben hin oder her; Auch ein in einer Mietwohung lebender Ex-Mann muss ja wohl für 365 Tage ein Zimmer für das Kind reservieren - und bezahlen, egal wie oft das genutzt wird. Das kostet schliesslich auch. Ich fände es mehr als gerecht, wenn trotz geteiltem Kindergeld für die Ferienzeit ein Ausgleich des Kindesunterhaltes zugesprochen werden würde. Essen, Ausflüge und der Rest, das alles bezahlt sich nicht von alleine. Mein Sohn bekommt aktuell 398 Euro Unterhalt plus 184 Euro Kindergeld. Das sind fast 600 Euro pro Monat. Mir bleiben ungefähr 250 Euro zum Leben nach Abzug der monatlichen Kosten. Ist das gerecht???