Mein älterer Sohn wird bald 14, darf er seine Schwester aus dem Kindergarten/Kinderkrippe abholen, gibt's eine gesetzliche Regelung dafür?

12 Antworten

Das ist schwer zu sagen.... Meine Mutter wollte die Tochter meiner Schwester im Kindergarten abholen. Die jedoch Liesen es nicht zu... Meine Schwester sprach sich mit denen dann ab, dass wenn es noch mal der Fall sein sollte das meine Mutter ihre Tochter abholt, ruft meine Schwester dort an und sagt rechtzeitig Bescheid das Sie es wissen. Und es war Unordnung. Gehen Sie mal mit ihren Sohn dorthin, dann lernen die Mitarbeiter in kennen und wissen das es ihr richtiger Bruder ist... Weil es kann ja jeder mögliche kommen und sich für jemanden ausgeben usw.

es gibt eine gesetzliche Regelung, das Kinder ab 12 J. ihr Geschwister/jüngere Kinder abholen dürfen, dafür müsste ihr dem Kindergarten eine schriftlicheMitteilung geben, das eurer Sohn seine Geschwister abholen dürfen

bei uns am Kindergarten gibt man bei der  Anmeldung eine Abhollliste ab, ind er die Namen drinstehen, von den Personen, die das Kind abholen dürfen, und da darf euer Sohn mit 14 j. auch drinstehen.

ich werde das auch machen, mein Ältester ist 14 und mein Jüngster ist 3, kommt jetzt in den Kindergarten, ob wir das mal in Anspruch nehmen müssen, wissen wir auch nicht, aber uns geht es da, wie euch, für den Ausnahmefall eben.

Guten Tag. Wir geben auch den Geschwistern die kleinen mit. Unsere "kleinsten" sind auch 12 die die Geschwister holen. Wichtig dazu ist die schriftliche Genehmigung der Eltern. Das muss nicht jedesmal sein, bei uns gibt es eine abholerliste, wenn da der Sohn drin steht und wir ein kurzes Feedback haben das er das Kind heute holt ist alles okay.
Ich denke aber, das es jeder Tröger unterschiedlich handhabt.

ich würde sagt, dass hier ganz einfach die regelung des gesetzlichen vormunds greift. und das heißt (unter anderem!): es hat jemand da zu sein, der mindestens 18 jahre alt ist


Menuett  04.07.2016, 20:21

Was soll denn die "Regelung des gesetzlichen Vormunds" sein?

Bitte stelle das entsprechende Gesetz im Wortlaut ein.

Ich kenne nur ein Gesetz, dass eine altersgemäße Erziehung fordert.

dandy100  04.07.2016, 20:22

Mit 14 ist man kein Kleinkind - natürlich dürfen ein14jähriger mit einem Geschwisterkindergartenkind  ohne gesetzlichen Vormund draussen zusammen sein, alles andere ist ja lächerlich

Selbstverständlich darf er das.

Nein, da gibt es keine gesetzliche Regelung.

Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, Verantwortung zu übernehmen.