Markisefarbe?

1 Antwort

Bei einer Eigentümergemeinschaft ist die Fassade und damit das Erscheinungsbild sogar Sache Aller und muss beschlossen werden. Das gilt u.U. auch für die Farbe der Markise. Eine Ablehnung einer handels- und gebrauchsüblichen Farbe ist aber nicht zu erwarten.

Beim vermieteten Eigenheim hat der Vermieter diese Einschränkung nicht, also liegt es in seinem Ermessen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
bastifelix 
Fragesteller
 12.07.2018, 11:40

Danke für die Antwort. Es handelt sich hier um eine Wohnung durch Vermieter also keine Eigentümergemeinschaft.

oklein  12.07.2018, 18:59
@bastifelix

Das meinte ich nicht. Wenn es mehrere Vermieter/Eigennutzer/Wohnungen gibt, dann gilt der erste Absatz, ansonsten der zweite. :-)