Mandant und?

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Ein Anwalt bezeichnet seinen "Kunden" immer als Mandant.

Der Anwalt (der auch seinen Mandanten hat ) und sein Kunde mit dem ich mich "streite" ist demnach meine Gegenpartei.

Habe versucht das ganze einfach zu erklären. Hoffe das hat geklappt .. Gruß Nelly

Saarland60  18.01.2010, 18:35

Auch ein Steuerberater hat Mandanten, da gibt es aber keine Gegenpartei.

Gegenpartei ist aber juristisch auch ein Vertragspartner, da gibt es aber keinen Anwalt und keinen Streit.

Auch Unternehmensberater haben Mandanten, aber keinen Anwalt und keinen Streit.

Also irgendwas kann da nicht stimmen. :-)

Mandant und Klient ist so ziemlich das gleiche, nur dass Klient vom englischen "client" kommt.

Die ist der Rechtsanwalt, kenne sonst niemanden, der die Leute, für die er arbeitet, Mandanten nennt. Aber andere Partei ist nicht ganz richtig, der Anwalt arbeitet ja für und nicht gegen einen ;-)

Die andere Partei heißt für deren Anwalt auch Mandant. Klient ist ein Synonym für Mandant.

Im Verfahren spricht man dann von "Kläger und Beklagter", "Antragssteller und Antragsgegner" oder im Strafverfahren nur von "Angeklagtem".

Es gibt keinen sinnentsprechenden Gegenbegriff zu Mandant.

Mandant und Klient sind ungefähr bedeutungsgleich.

Rein sprachlogisch wäre das Gegenteil von Mandant der "Akzeptant", aber dieses Wort existiert im Sprachgebrauch nicht.

Der Mandant ist der Klient (der Kunde, der Auftraggeber) des Rechtsanwalts, also hieße die andere "Partei" dann Rechtsanwalt.

Oder meinst Du Kläger und Beklagter?

Ichvonsoundso 
Fragesteller
 18.01.2010, 18:31

Nein, nein ein Bekannter hatte mir nur etwas von einem seiner Mandanten erzählt und ich wollte wissen, was er (der Rechtsanwalt, wie ich jetzt weiß) beruflich macht.