Maklerprovision /neue Regelung?

2 Antworten

Rechtlich betrachtet gibt es 2 Maklerverträge: einen mit dem Verkäufer und einen mit dem Käufer. Wird der Maklervertrag (nicht der Kaufvertrag) mit dem Käufer nach dem 23.12.2020 geschlossen, gilt die neue Regelung. Das heißt, der Käufer zahlt nur einen hälftigen Anteil an der Maklerprovision.

Beispiel 1: der Verkäufer bezahlt keine Provision, dann bezahlt auch der Käufer keine Provision

Beispiel 2: der Verkäufer bezahlt 2% Provision, dann muss der Käufer maximal 2% bezahlen (50% von gesamt 4%)

Da meine Kursteilnehmer immer wieder danach fragen, habe ich die Varianten kurz dargestellt: https://www.gg-immobilien.de/aktuelles/maklerprovision/

Falls unklar, einfach nachfragen. Meine Studenten verstehen das auch nicht immer gleich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
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Fragesteller
 20.12.2020, 23:20

Vielen Dank nochmal .

Der Makler wird den unterschriebenen Vertrag vorweisen können. Kann er das, dann stimmt seine Geschichte.
Ausserdem ist die Regelung doch eher ungünstig für dich. Was der Verkäufer mehr zahlen muss schlägt er auf den Preis drauf. Und du musst dann mehr Steuern bezahlen.