Maklerprovision /neue Regelung?
Ich möchte eine Wohnung kaufen nur jetzt tritt zu Gunsten von Verbraucher das Gesetz am 23.12.2020 dass die Provision geteilt wird vom Verkäufer und Käufer. Was soll ich machen wenn jeder Makler meint zu sagen er hat bereits einen Vertrag vom Verkäufer vor den 23.12 ? Das würden Sie doch 2021 genau so sagen .(Schwarze Schafe)
Gilt dass nach Notarvertrag ( wird erst 20121 sein )oder schon vorher ? Dringend Hilfe . Vielen Dank
2 Antworten
Rechtlich betrachtet gibt es 2 Maklerverträge: einen mit dem Verkäufer und einen mit dem Käufer. Wird der Maklervertrag (nicht der Kaufvertrag) mit dem Käufer nach dem 23.12.2020 geschlossen, gilt die neue Regelung. Das heißt, der Käufer zahlt nur einen hälftigen Anteil an der Maklerprovision.
Beispiel 1: der Verkäufer bezahlt keine Provision, dann bezahlt auch der Käufer keine Provision
Beispiel 2: der Verkäufer bezahlt 2% Provision, dann muss der Käufer maximal 2% bezahlen (50% von gesamt 4%)
Da meine Kursteilnehmer immer wieder danach fragen, habe ich die Varianten kurz dargestellt: https://www.gg-immobilien.de/aktuelles/maklerprovision/
Falls unklar, einfach nachfragen. Meine Studenten verstehen das auch nicht immer gleich
Vielen Dank nochmal .
Der Makler wird den unterschriebenen Vertrag vorweisen können. Kann er das, dann stimmt seine Geschichte.
Ausserdem ist die Regelung doch eher ungünstig für dich. Was der Verkäufer mehr zahlen muss schlägt er auf den Preis drauf. Und du musst dann mehr Steuern bezahlen.