Lohnsteuerklasse ändern bei "eheähnlicher Gemeinschaft"?
Hallo! Anfang des nächsten Jahres will ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Habe mittlerweile von mehreren Bekannten gehört dass man seit einiger Zeit in so einem Fall eine andere Lohnsteuerklasse beantragen kann (eine sagte sogar MUSS), da sich das Ganze dann um eine "eheähnliche Gemeinschaft" handelt. Wohin muss ich mich dann wenden? Und wie läuft das ab? Wird man dann automatisch in eine andere Klasse eingeteilt oder hat man da die Wahl wer wohin wechselt? Welche Klasse, falls man es sich selbst aussuchen kann ist da die beste? Mein Freund verdient in etwa genauso viel wie ich, allerdings variiert der Lohn bei ihm von Monat zu Monat ein wenig. Und ist die Änderung wirklich Pflicht? Wenn ja, was passiert wenn die Änderung nicht erfolgt?
9 Antworten
Tulja, da hat einer wahrscheinlich die eheähnliche Lebensgemeinschaft mit der eingetragenen Lebensgemeinschaft verwechselt.
Ihr bleibt beide bei Eurer Steuerklasse (vermutlich 1), könnt aber z. B. bei der privaten Haftpflichtversicherung davon profitieren, dass der Abschluss durch einen von Euch beiden genügt - der zweite ist kostenfrei mitversichert.
alles Schwachsinn...man kann eine eheähnliche gemeinschaft eintragen lassen und mindestens einer bekommt dann die steuerklasse 3 wenn der andere nicht arbeiten geht!!!!bevor hier gerüchte in die welt gesetzt werden informiert euch mal richtig!!!!!
Nein, deine Lohnsteuerklasse ändert sich erst wenn du verheiratet bist. Vorher bleibt es gleich
Eine Eheähnliche Gemeinschaft ist keine Ehe. An Deiner Lohnsteuerklasse ändert sich nichts. Sonst würde sich wohl die Lohnsteuerklasse bei einigen alle halbe Jahre ändern....
Das glaube ich nicht. Wie will man denn beweisen das man in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebt oder nicht mehr lebt??? Eine Heiratsurkunde ist da ein Amtliches Papier.
Hallo Tulja,
ich schließe mich im allgemeinen meinen Vorrednern an.
Ich verstehe es einfach nicht, daß es immer wieder Leute (zumindest im privaten Bereich) gibt, die ach so tolle Ratschläge geben, weil sie dies oder das mal "um tausend Ecken" gehört oder gelesen haben. Wenn man sich unsicher ist, sollte man sich am Besten immer an die kompetente Stelle wenden die dafür zuständig ist und sich nicht von Freunden oder Bekannten, "einen Bären aufbinden lassen". :-)
Deswegen bin ich ja hier, kompetenter Rat :-)
Das war auch meine Vermutung, aber anscheinend gibt es da eine Neuerung?