Leasingauto Inspektion in Vertragswerkstatt?

6 Antworten

Während der Laufzeit des Leasingvertrages bist du an die Auflagen betreffs der Vertragswerkstatt gebunden.

Machst du es nicht, dann wirst du bei der Übergabe des Fahrzeugs zur Kasse gebeten.

Bedenke: Das Auto ist von dir nur gemietet, deshalb kann der Besitzer (Bank) dir vorschreiben, wie du zu handeln hast.

He - das steht mit Sicherheit im Leasingvertrag!

Der Eigentümer ist halt die Vertragswerkstatt, und der Eigentümer bestimmt normalerweise, wo inspiziert wird. - Und sind die Inspektionen nicht im Leasingpreis enthalten?

der Eigentümer ist nicht die Vertragswerkstatt, der Eigentümer ist der Leasinggeber oder die Bank

@andreas48

Stimmt - habe ich das falsche Wort benutzt. Aber der Eigentümer bestimmt trotzdem in der Regel, wo inspiziert wird. - Wichtig ist eben, was im Vertrag steht.

@anjanni

Siehe unten. Ich finde die Vertragsklausel schwammig...

@Maya1998

In der Tat - da ist die Formulierung schwammig...

Ich würde jetzt beim Hersteller anfragen, ob es bei der Anerkennung von Betrieben bestimmte Bedingungen gibt. - Für die Garantie muß man ja auch nicht mehr zu Vertragswerkstätten. Insofern würde ich hier eine Gleichsetzung sehen.

Sicherheitshalber würde ich das dann aber auch noch vom Leasinggeber absegnen lassen, zumindest wenn die Antwort vom Hersteller auch zweifelhaft ist.

Was für Reparaturen (und Notfälle) gilt, nämlich das Aufsuchen einer Fachwerkstatt (ich würde mal sagen, Meisterbetrieb oder so), ist sicherlich nicht unbedingt auf Routine-Inspektionen anzuwenden.

Ein vom Hersteller anerkannter Betrieb ist ein Vertragshändler seiner Marke. Also Inspektion beim entsprechenden Vertragshändler. Wenn Du das Auto jedoch finanziert hättest, würde es ausreichen, wenn Du einen Meisterbetrieb Deiner Wahl aufsuchst.

bei einem Leasingvertrag bist du leider gezwungen die Fachwerkstatt aufzusuchen .Dein Checkheft muss die Werkstatt aufweisen , sonst könnte angezweifelt werden , dass alles richtig abgelaufen ist .

Der Eigentümer will sein Fahrzeug ordnungsgemäss gewartet sehen und darauf hat er ein Recht !

Es ist doch ordnungsgemäß gewartet, nur eben nicht in einer Renault-Werkstatt. Das würde ja bedeuten, dass in allen anderen Werkstätten nur komplette Vollidioten rumwerkeln und ich grad meine 150 bis 200 Eier komplett umsonst ausgebe....Na holla, die Waldfee.

@Maya1998

Das Fahrzeug ist nicht dein Eigentum. Eigentümer ist der Leasinggeber und der verlangt praktisch immer eine Inspektion in der Marken Werkstatt zu der du dich vertraglich verpflichtet. Musst. Leasing ist auch aus diesen Grund keine gute Option für Privatpersonen.