laute musik beim autofahren

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§23, Absatz 1, StVO:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. [...]

Das ist schwammig formuliert und es gibt auch keinen absoluten Grenzwert. Du hast dafür zu Sorgen, dass du noch alles um dich rum hörst. Kannst deswegen auch - je nach Auslegung des Polizisten - ein Bußgeld kriegen. Nachtrag: Bußgeld beträgt für den Tatbestand Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) 10 Euro

Also wenn Du z.B. die Sirene eines Krankenwagens nicht hörst und deshalb nicht zur Seite fährst, ist das echt scheiße, auch für Dich! Und außerdem ist es auch ziemlich rücksichtslos!

na sowas lernt man doch in der fahrschule :-))!mansoll die musik so laut haben,das man das hupen und die martins-hörner hören kann!!! :-)) gelle ... ist sellten aber es kommt auch vor!das die polizei jemanden raus-zieht wegen der lauten musik!wegen verdacht auf drogen und alkohol!soeine allgemeinde kontrolle wird das dann ausgelegt!

So laut,dass Du noch mit Deinem Beifahrer reden kannst.

Die StVO gibt hier keine Vorgaben in § 23.1, auch wenn dies zu Unrecht oft so ausgelegt wird. Weder die Binnenlautstärke von CarFi-Anlagen, noch das Tragen von Kopfhörern ist geregelt. Bei maßvollen Spitzenwerten um 80 Dezibel im Kopfhörer ist dies nicht lauter als starker Straßenverkehr.Kopfhörer auf dem Fahrrad oder im Auto sind ebenso wenig verboten wie ein leistungsstarkes Autoradio. Auf das rechte Maß kommt es an.