Kündigungsgrund Herausfinden?
Hallo,
Ich soll fragen ob man den Grund für seine Kündigung herausfinden kann.
Da ein Freund von mir eine ordentliche Kündigung erhalten hat aber ohne jeden Grund?!
Er meinte es gäbe ein gesetzt wo den AG verpflichtet auf Anforderung den Grund schriftlich zukommen zu lassen, kennt das jemand ?
Danke schon mal im voraus:)
5 Antworten
Es gibt sogar einen ganz einfachen Weg. Reiche Kündigungsschutzklage ein, in dem Fall ist der Arbeitgeber gezwungen den Grund zu nennen. Vorher nicht.
Reiche Kündigungsschutzklage ein
Wenn denn eine Kündigungsschutzklage wegen der Anwendungsmöglichkeit des Kündigungsschutzgesetzes KSchG überhaupt zulässig ist: Erfüllung der "Wartezeit von 6 Monaten und mehr als (rechnerisch) 10 Vollzeitarbeitnehmer.
aufgrund der Kündigung kann dein Freund eine Kündigungsschutzklage einreichen, spätestens DANN erfährt er den Grund - dann muss der AG mit den Tatsachen rausrücken.
sollte dein Freund untätig sein, erlangt die Kündigung volle Wirksamkeit auch ohne Begründung. Dazu hat er ab Zugang 3 Wochen Zeit
Nachsatz: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/kuendigungsschutz-im-kleinbetrieb/7322626.html
Nicht weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter sondern nicht mehr.
Kommt drauf an aus welcher Richtung man denkt.
Ab 11 Mitarbeitern gibt es Kündigungsschutz, ansonsten nicht (laut Gesetz "mehr als 10")
Bedeutet im Umkehrschluss sogar, dass es für Betriebe mit weniger als 11 Mitarbeitern eben keinen Anspruch auf Kündigungsschutz gibt.
"Mehr als 10" heisst nicht "weniger als 11". 10 Vollzeitler (rechnerisch) plus ein Teilzeitler reichen aus, 10 Vollzeitler allein aber eben nicht.
Man sollte nicht vorschnell schreiben, dass der Arbeitgeber bei unter 10 Arbeitnehmern keinen Grund für eine Kündigung braucht. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass das Kündigungsschutzgesetz doch greift (Schwellenwert von mehr als 5 Altarbeitnehmer bei Beschäftigungsdauer vor 2004) und zum anderen kann ja Sonderkündigungsschutz bestehen. Unabhängig davon gibt es Juristen, die auch bei einer ordentlichen Kündigung einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Mitteilung des Kündigungsgrund sehen und zwar als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.
Dieser Anspruch besteht nur bei einer ausserordentlichen fristlosen Kuendigung, nicht aber auch bei einer ordentlichen fristgemaessen.
Er kann innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dann wird der Arbeitgeber seine Gruende gegenueber dem Gericht darstellen muessen.
Na ja, der Arbeitgeber muss es genau genommen selbst dort nicht. Tut er es aber nicht, wird er keine Chance darauf haben, dass das Gericht die Kuendigung dann tatsaechlich fuer wirksam erklaert.
Macht aber nur einen Sinn, wenn dort mehr als 10 Vollzeitkraefte beschaeftigt sind (Teilzeitler zaehlen anteilig). Wenn nicht mehr als 10 Vollzeitkraefte, brauchts's ueberhaupt keinen Grund.
Wieviele Mitarbeiter hat der Arbeitgeber? Mehr als 10?
Hat der "Betrieb" weniger als 10 Mitarbeiter hat gibt es keine Ansprüche nach dem Kündigungsschutzgesetz und somit kann man den AG dann nicht zwingen eine Begründung anzugeben.