kündigungsfristen nach 14 jahren
Habe ich nach 14 jahren mietzeit anspruch auf ein ersatzmietobiekt
6 Antworten
Kein Vermieter muß Dir ein Ersatzmietobjekt anbieten.
Je nach Mietvertrag gelten längere Kündigungsfristen. Schau in Deinem Mietvertrag nach, was vereinbart wurde.
Habe ich nach 14 jahren mietzeit anspruch auf ein ersatzmietobiekt
Warum?
Der Mieter hat, gemäß BGB § 573c Abs. 1, generell, egal wie lange er dort wohnt, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Vermieter, im Normalfall, bei Wohndauer bis 5 Jahre 3 Monate, 5 - 8 Jahre 6 Monate, ab 8 Jahre 9 Monate.
Kündigt der Vermieter muß er dem Mieter keine Ersatzwohnung stellen.
Darum muß sich der Mieter selbst kümmern.
Nein?
Das einzige was ich kenne nach so langer Mietzeit, ist, dass du eine verlängerte Kündigungsfrist hast. Also falls der Vermieter dir kündigt (oder du kündigst), dass du noch 2 Jahre zb da wohnen bleiben musst/darfst.
Seit wann? Ich hatte das vor ca 8 Monaten noch. Vertraglich festgehalten.
Deine Angaben sind so dürftig,da nnn man nicht mit anfangen.Du hast aber eine Kündigungsfrist von einen Jahr.Was aber wichtig ist ,sind die Gründe zu erfahren.
Vielleicht solltest du mal nähere Angaben machen...
Hat dir der VM gekündigt oder was?
Nein, er muss dir natürlich keinen Ersatz bieten, warum auch?
Gibt es nicht mehr.