Kündigung mit dem wunsch auf einen Aufhebungsvertrag?

3 Antworten

Einen Aufhebungsvertrag schließt ein Unternehmen normalerweise nur mit einem Arbeitnehmer ab, den es loswerden will. 

Deshalb würde ich als Hobby-Anwalt für Arbeitsrecht dazu nicht raten - und schon gar nicht dem AG einen Vorschlag (... betriebliche Belange ...) machen. Da wird sich schon jemand melden, falls es nicht klappen sollte. 

Also einfach fristgerecht kündigen. 

Als Hilfe gibt es ja auch 

- einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, 

- den Betriebsrat bzw. die Personalvertretung und 

- die Personalabteilung. 

Es ist schon ein Unterschied, ob im Arbeitszeugnis steht "... scheidet auf eigenen Wunsch aus" oder "... das Arbeitsverhältnis wurde durch Aufhebungsvertrag gelöst ..." (oder so ähnlich). 

Aber Du bist ja alt genug. 

Derdenkerwis 
Fragesteller
 16.05.2017, 08:20

aber warum sollte das drinne stehen. Da mein Vertrag eh auslaufen wird, wäre es schon sinnig mich früher gehen zu lassen, da man mein Vertrag eh nicht verlängern kann

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht empfehlenswert, hier können spätere Arbeitgeber denken, man hat dir die Trennung nahe gelegt. Arbeitsverhältnis einfach kündigen.

Pucky99  16.05.2017, 07:51

Das sieht doch kein Mensch später.

Derdenkerwis 
Fragesteller
 16.05.2017, 08:19
@Pucky99

wollte ich gerade sagen. Aber warum ist das nicht empfehlenswert?

sonnenperlchen  16.05.2017, 11:32
@Derdenkerwis

Aufhebungsverträge werden nahegelegt, wenn es Probleme mit dem ArbeitNEHMER gibt. Das wird in der Praxis so gehandhabt. Wenn Du das Arbeitsverhältnis lösen willst, immer mit Kündigung.

Derdenkerwis 
Fragesteller
 22.05.2017, 13:26
@sonnenperlchen

also ich habe mit meinem AG gesprochen und er meinte kein Problem da ich eh nur befistet bin. Er meinte sowas steht nie im Zeugnis (bei uns).

Also nur Antworten wenn man Ahnung hat.

Wer sagt sagt dass  es immer Probleme gibt?

sonnenperlchen  22.05.2017, 13:55

Derdenkerwis,  ich glaube,  du hast nicht begriffen,  was ich dir sagen wollte. 

 

und bitte daher auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.09.2017.

Du willst einen Aufhebungsvertrag zum 31. September? Hast Du Dich da vertippt und meinst Mai?

Wenn Du wirklich September meinst, der hat 30 Tage und keine 31 und bis dorthin würde ja wohl die vereinbarte Kündigungsfrist reichen.

Derdenkerwis 
Fragesteller
 16.05.2017, 07:48

oh dann zum 30.09

Leider nicht. Ich bin schon lange beim öffentl. Dienst befristet angestellt und die haben so komische Fristen

Hexle2  16.05.2017, 07:49
@Derdenkerwis

Was steht denn zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag, bzw. anwendbaren Tarifvertrag?

Pucky99  16.05.2017, 07:51
@Hexle2

werden 6 bis 12 Monate sein.

Hexle2  16.05.2017, 07:55
@Pucky99

Was steht denn genau in Deinem befristeten Arbeitsvertrag? Wie lange läuft die Befristung noch? Hast Du eine "Kettenbefristung"?

 

Derdenkerwis 
Fragesteller
 16.05.2017, 08:19
@Hexle2

ja genau 6 Monate

Ja immer weider befristet

Hexle2  16.05.2017, 08:30
@Derdenkerwis

Wie lange läuft denn der Vertrag noch?

Kannst Du im anderen Betrieb auch anfangen wenn die reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird?

Ich habe mal im TVÖD bei den Kündigungsfristen für Befristete Arbeitsverträge nachgeschaut.

Hier steht dass ab einer Dauer von drei Jahren eine Kündigungsfrist von vier Monaten zum Quartalsende gilt.

Das würde Dir doch für eine ordentliche Kündigung reichen wenn Dein Arbeitgeber Deine Kündigung noch in diesem Monat bekommt.

Quartalsende ist der 30. September. Juni-September sind vier Monate, also alles im "grünen Bereich".

http://www.oeffentlicher-dienst.info/tvoed/kuendigungsfristen.html