Kündigung erst am nächsten Tag gültig?

12 Antworten

Das kommt drauf an, was du unter "abgegeben" verstehst.

Hast du z.B. die Kündigung um 16.30 Uhr in den Briefkasten der Firma geworfen, dann gilt die Kündigung erst am Folgetag als zugegangen.

Das mit 12 Uhr ist pauschal Quatsch. Außer natürlich die Kündigung wurde wie oben beschrieben in den Briefkasten geworfen (oder Posteingangskorb) und die belegschaft geht bereits vor 12 Uhr nachhause, sodass im Grunde niemand die Kündigung annehmen konnte.

Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung., Dabei ist es ohne Belang, ob sie um 10:00 Uhr oder um 16:30 Uhr zugeht.

Es kommt darauf an, wie die Kündigung zugestellt wurde.

Wenn sie in den Briefkasten geworfen wird, dann gilt 16.00h als Limit, damit die Kündigung am selben Tag ausgesprochen wurde (LAG Köln, Ur­teil vom 15.04.2010, 10 Ca 11351/09). Es gibt auch rechtliche Auslegungen, die 16:30h oder 17.00h als Grenze ansehen.

Grundsätzlich gilt, daß man unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme rechnen konnte.

Wenn die Kündigung persönlich der Chefin oder einer zur Kündigungsentgegennahme berechtigten Person abgegeben wurde, dann gilt die Kündigung zum Zeitpunkt der Entgegennahme als ausgesprochen.

Bei einer Kündigung unter Abwesenden (z. B. indem man sie auf den Schreibisch legt) gilt auch der Grundsatz, wann man mit der Kenntnisnahme rechnen kann.

Ist die Chefin um 16:30h bereits nach Hause gegangen dann ist der Zugang erst am Folgetag anzunehmen; ist sie noch im Hause, dann ist es der selbe Tag...


DarthMario72  12.12.2017, 10:53

...dann gilt die Kündigung zum Zeitpunkt der Entgegennahme als ausgesprochen

Sie ist dann zwar ausgesprochen, die Kündigungsfrist beginnt aber dennoch erst am nächsten Tag zu laufen.

DerSchopenhauer  12.12.2017, 11:00
@DarthMario72

Das stimmt; ich hatte zu sehr den Fokus auf den Zeitpunkt der Zustellung gerichtet - ich hatte die Konsequenzen für die Frist vergessen zu erwähnen:

Wenn die Kündigung am 11.12. persönlich übergegeben wurde, beginnt die Frist (scheint wohl eine Woche zu sein) am 12.12. und endet am 18.12.

Wenn sich die Entgegennahme der Kündigung gem. meiner Ausführungen auf den Folgetag verschiebt, dann wäre der Zugang am 12.12. und die Frist beginnt am 13.12. und endet am 19.12.


Wow, was mannicht alles so hört und liest. Deine Chefin denkt wohl sie betreibt ein Hotel, wo die Zimmer bis Mittags geräumt werden müssen.

Das ist völliger Quatsch, der Tag der Kündigung ist bindend, egal ob diese um 00.01 Uhr oder um 23.59 Uhr eingereicht wird.

Familiengerd  12.12.2017, 13:31

"der Tag der Kündigung ist bindend"

Nein, der Tag des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber ist entscheidend.

Bei der Kündigung kommt es darauf an, wann sie dem Arbeitgeber, also in diesem Fall deiner Chefin zugegangen ist.

Wenn du sie ihr nicht persönlich in die Hand gedrückt hast, könnt ihr beide bei einem normalen Geschäftsgang davon ausgehen, dass sie die Kündigung erst heute erhalten hat. Damit beginnt also heute die Kündigungsfrist zu laufen.

In unserem Rechtssystem enden aber Fristen immer um Mitternacht und nicht um 12 Uhr mittags wie bei den Amis.

Wenn du also beispielsweise 14 Tage Kündigungsfrist hast, dann endet euer Arbeitsverhältnis am 27.12. um 24 Uhr, weil der heutige Tag nicht mit zur Kündigungsfrist zählt.

Familiengerd  12.12.2017, 13:26

Wenn die Kündigung gestern abgegeben wurde - persönliche Abgabe und nicht Einwurf in den Briefkasten vorausgesetzt -, dann ist heute der erste Tag der Kündigungsfrist. Bei einer Kündigungsfrist von 14 Tagen wäre dann der 25.12. der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses!