Kündigung Abbo Video ring

5 Antworten


Abo - Widerruf

Kundennummer xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom .........................., in dem Sie einen Betrag von ........ Euro für ein Abonnement verlangen.

Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich arglistig getäuscht wurde. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Ein solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an.

Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.

Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sowie rechtliche Schritte behalte ich mir vor. (Falls erteilt) Die erteilte Bank-Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit ebenfalls.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

kevin1905  20.01.2013, 17:41

DH!

Angelok94 
Fragesteller
 20.01.2013, 17:41

Vielen Dank! Ich werde ihr diese zeigen...und hoffentlich klappt das auch. Hatten Sie schon mal solch einen Vorfall?

Dem Vertrag schriftlich widersprechen wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB).

Zahlung verweigern. Auch bei Inkasso- oder Anwaltsbriefen nicht reagieren. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid ergehen so ist diesem schriftlich binnen 14 Tagen zu widersprechen (Ankreuzen, unterschreiben, zurückschicken ans Amtsgericht).

Angelok94 
Fragesteller
 20.01.2013, 17:46

Dankeschön!

Rein rechtlich gesehen muss sie vermutlich zahlen. Die größte Schwierigkeit in einer solchen Situation ist, dass man gar nicht weiß, was man da genau unterschrieben hat. Und der Anbieter ist auch nicht verpflichtet, einem das mitzuteilen, bevor man vor dem Richter steht.

Sie könnte versuchen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder wegen Irrtums anzufechten. Bei einer arglistigen Täuschung müsste sie gar nichts zahlen, aber man wird sie beweisen müssen - schwierig ohne Zeugen. Bei Irrtum ist der Nachweis einfach, dann müsste sie die DVD zurückschicken und dem Unternehmen die Kosten für Versand der DVD und der Kataloge etc. erstatten.

Ich vermute, wenn man ein solches Schreiben hinreichend professionell wirkend verschickt, dass sie dann von ihren Forderungen ablassen. Google mal nach entsprechenden Musterschreiben im Netz.

Meist lassen solche Unternehmen spätestens nach dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid von ihren Forderungen ab - zu groß ist das Risiko, den kürzeren zu ziehen.

Und für die Zukunft:

  • Unterschreibe niemals Verträge auf der Straße. Das sind in 90 % der Fälle Tricksereien.

  • Unterschreibe niemals einen Vertrag, von dem du keine Kopie hast!

  • Glaube niemals den mündlichen Beteuerungen der Verkäufer oder Vermittler; die wollen einfach nur ihre Provision und lügen das Blaue vom Himmel herunter. Vertragbedingungen genau durchlesen - nur das schriftliche ist nachher beweisbar.

Angelok94 
Fragesteller
 20.01.2013, 17:53

Sie hat Zeugen. Das Problem bei ihr war, dass die Frau die Werbung gemacht hat, ihr falsche Informationen gesagt hat.

Wenn überhaupt, hat sie nur mit der Hilfe eines Anwalts eine Chance. Vermutlich wird sie aber damit leben müssen, dass sie einen rechtswirksamen Vertrag eingegangen ist und diesen bis zur regulären Kündigungsfrist erfüllen muss.

Angelok94 
Fragesteller
 20.01.2013, 17:39

Sie wurde betrogen und wenn man so liest, dann steht meistens, dass diese Firma die meisten betrügt und vorallem die jungen Menschen desswegen ansprechen.

kevin1905  20.01.2013, 17:43

Wo ist hier bitte ein rechtskräftiger Vertrag entstanden, wenn eine Seite bewusst und vorsätzlich getäuscht wird und nur dadurch diesem Vertrag erst zugestimmt hat??

wie alt ist deine freundin?schon 18 ansonsten ist sie nur bedingt geschäftsfähig

Angelok94 
Fragesteller
 20.01.2013, 17:37

Sie ist 18. Sie hat sich schlau gemacht und von vielen kam als Hilfe... man soll die Drohungen und alles andere ignorieren. Stimmt das? Was soll sie machen?

LxelA  20.01.2013, 17:42
@Angelok94

ich würde sagen sie sollte sich bei einem anwalt rechtsberatung holen. aber ich denke sie kommt da nicht raus.