Kriege ich Ärger wegen Hausfriedensbruch (Garage)?
Hey!
Mein Freund und ich waren gestern auf einer kleinen Garage und haben springen ''geübt''. Die Garage war gerade mal 2m hoch. Am Anfang wollte ich da nicht hin aber mein Freund hat mich dazu gedrängt. Ich bin dann auch raufgegangen. Wir waren maximal 10min dort und wollten auch schon runter. (Wir hatten nix böses vor) Bevor wir unten waren kam ein etwas älterer Herr und hat uns fotografiert.
Was tun? Ich habe total Angst! Wir hatten ja nix Böses vor und das war auch das erste mal, dass ich sowas mache! Wir wollten sogar schon runter! Gibt das Ärger? (Mein Freund tut sowas regelmäßig...)
LG :(
8 Antworten
Wenn es Ärger geben sollte (was ich nicht glaube) kannst du die Geschichte erzählen.
Aber der Mann darf euch nicht einfach so fotografieren also gäbe es für ihn auch Ärger.
Okay danke
wenn sie nicht laut waren oder etwas kaputt gemacht haben braucht man keinen Beweis.
Unter 14 Jahren braucht ihr da nichts zu befürchten, da ihr noch nicht strafmündig seid!
Strafmündig und schadensersatzpflichtig sind aber zwei verschiedene Schuhe.
Woher sollen wir wissen, ob das Ärger gibt?
Dazu müssten man zuerst mal wissen, ob der Mann euch kannte, und wenn ja, ob er euch angezeigt hat, wenn ihm das Grundstück gehört, und mindestens 4 oder 5 mehr Dinge, die Keienr weiß, nicht mal du.
Da hift nur abwarten., ob da was kommt. Ein paar Monate kann das dauern.
wie alt seid ihr?
Möglich, daß eure Eltern Ärger bekommen?
Dazu muß man wissen, wer ihr seid?
Laß dich aber trotzdem von deinem Freund nicht mehr zu solchen Sachen drängen, es kann sein, daß du dich verletzt dabei.
Ich bin 13 er bald 13
ja :)
Strafrechtlich passiert da nichts. Schadensersatz ist aber trotzdem fällig, wenn was kaputt geht.
Was bitte schön haben die ELTERN damit zu tun? DIE sind doch nicht dort eingebrochen! ELTERN HAFTEN NICHT FÜR IHRE KINDER! Strafrechtlich schon mal GAR NICHT! Wenn sie was kaputt gemacht haben, gehen die Forderungen an SIE, die KINDER, nicht die Eltern., Wenn sie heute nicht bezahlen können , zahlen sie, sobald sie Geld verdienen.
UndDELIKTFÄHIG ist man ab 7!
Oh doch, das tun sie!
was hast du denn geraucht. bis 14 haften die eltern für jegliche fehler der kinder
Die Eltern haften nur, wenn sie NACHWEISLICH ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dann haften sie aber persönlich und NICHT für ihre Kinder.
Mit einem Schadensersatz hat das aber nichts zu tun. Da haften "Heranwachsende " selbst. Auch wenn sie im Moment nicht leistungsfähig sind, können sie bis zu 30 Jahre lang mit Forderungen belegt werden.
Dann haften sie halt mit ihrer Haftpflicht Versicherung, wer sollte denn sonst einen evtl. Schaden bezahlen?
Eine Haftpflichtversicherung haftet überhaupt nicht. Sie gibt Deckungsschutz für Haftpflichtrisiken.
du hast mich nicht richtig verstanden, ich meinte damit, daß die Versicherung bezahlt, ok?
wenn ihr das dach der garage kaputt gemacht habt und diese jetzt undicht ist, kriegt ihr RICHTIG ärger.............
Nix ist kaputt :)
das weiss du gar nicht
Wenn z. B. die Dachpappe von Steinen durchgepiekst wurde, bekommst Du das gar nicht mit, das Dach ist dann kaputt/undicht!
doch :) da ist ja kein Loch oder so und die Garage hatte extra ''Schicht'' oben drauf und beim springen sind wir nicht auf sondern runter von der Garage gesprungen
oh naja weiss nicht...auf jeden fall war da oben nur ein Akku von einem Handy und gar keine Steine
Natürlich darf er zur Beweissicherung Fotos machen. Er darf sie nur nicht veröffentlichen.