Krankenversicherung als Selbständiger ohne Einkommen?

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Bei der Tätigkeit, die Du benennst, brauchst Du eine Gewerbeanmeldung erst ab dem Zeitpunkt, wenn Du nachhaltig ernstzunehmende Einkünfte hieraus auch erzielst. Das ist anders bei solchen Jobs, die eine Gewerbeanmeldung als Voraussetzung ihrer Ausübung haben - zum Beispiel Gastwirt. Solange Du noch keine eigenen Einkünfte hast, bist Du noch beitragsfrei familien(mit)versichert in der Versicherung wie bisher, also wohl deiner Eltern. So wärest Du auch später als Selbständiger - solange Du ohne eigenes Einkommen bist - ggf. bei deiner Frau, sofern sie gesetzlich versichert ist, beitragsfrei mitversichert. Selbst wenn Du zuvor z.B. privat krankenversichert warst, aber jetzt durch Veränderung gerade mal kein Einkommen mehr verfügst. Das wissen viele nicht und zahlen fleißig weiter die private KV (aus ihrem Ersparten praktisch), die sich natürlich nicht wehrt, weil sie ja sagen kann, sie habe es schließlich nicht gewußt. Also am besten, wenn Du entschlossen bist richtig loszulegen, die Krankenversicherung, bei der Du bisher mitversichert warst (die deiner Eltern z.B.) anschreiben und fragen, wie Du dich verhalten solltest. Das hat den Vorteil: Du hast es dann schriftlich und rechtsverbindlich, in der Sache keinen Fehler gemacht zu haben und ggf. ohne Leistungsdeckung dazustehen.

Storm7 
Fragesteller
 21.07.2010, 17:16

Ich habe mein Gewerbe heute abgemeldet. Ich kann einfach die Krankenversicherung nicht bezahlen. Was du über die Familienversicherung sagst ist mir aber neu. Meine Krankenkasse hat mir erzählt das ich da ich 23 geworden bin nicht mehr Familienversichert werden kann da ich auch kein Schüler, Student oder Auszubildender bin. Wäre ich noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung würde es noch bis 25 oder 26 (ich weiß nicht mehr genau) möglich sein.

Warum mischen eigentlich immer die Leute mit, die keine Ahnung haben? Die kostenfreie Mitversicherung für Kinder bei den Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung endet (wenn kein eigenes Einkommen erzielt wird, da gibt es zu beachtende Grenzen) mit Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind sich NICHT in Schul- oder Berufsausbildung (z.B. Studium) befindet. Dh. sogenannte stellenlose Jugendliche. Danach müssen sie sich für ca. 140,--€/ Monat selbst versichern. Alles andere ist Quatsch. Ich bin Sofa, ich muss es wissen.

Eine Gewerbeanmeldung ist nur erforderlich, wenn die Tätigkeit dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Solange also aufgrund der Art der Tätigkeit kein Gewinn erzielt werden kann, muss auch keine Gewerbeanmeldung erfolgen: Keine Gewinnerzielungsabsicht. Das dürfte hier wahrscheinlich der Fall sein.


Soll aber das Ganze nur als "Steuersparmodell" dienen - nach dem Motto "die Kosten setze ich ab, aber Gewinne mache ich keine" - kann das Finanzamt später einmal bei einer Prüfung die gewerbsmäßige Ausführung anzweifeln und als sogenannte "Liebhaberei" einstufen. Dann kassiert es alle Betriebsausgaben wieder ein :(

Mach dich also erst mal schlau, ob du wirklich bereits ein anmeldepflichtiges Gewerbe betreibst.


Ansonsten - um auf die eigentliche Frage zurückzukommen - würden bei hauptsächlicher gewerblicher Tätigkeit (mehr als 15 Stunden pro Woche) alle Krankenversicherungsregeln für Selbstständige greifen. Angefangen von privater Versicherbarkeit bis hin zum Mindestbeitrag für Existenzgründer in der Gesetzlichen KV.

Für eine gewerbliche nebenberufliche Tätigkeit gelten dann die Rahmenbedingungen der hauptberuflichen Tätigkeit.

Storm7 
Fragesteller
 21.07.2010, 08:25

Das bedeutet also das es für ein Selbständigen ohne oder mit wenig Einkommen keine Möglichkeit gibt das die Krankenversicherung vom Amt übernommen wird wie bei Arbeitslosen oder gering verdienenden Arbeitnehmern der Fall?

hyfi01  21.07.2010, 16:32
@Storm7

Theoretisch wäre auch für Selbstständige eine Aufstockung durch Hartz4 möglich. Das ist aber noch komplizierter als bei Arbeitnehmern. Ob da aber die Beiträge zur KV übernommen werden, weiß ich leider nicht.

Am Rande ein ganz praktischer Tipp: Wenn die Selbstständigkeit keine finanziellen Vorteile bringt - warum nicht einfach ganz normaler Arbeitsloser sein? Ist zwar vom Status her nicht ganz so schick, aber wenigstens ist man dann u.a. krankenversichert.

solange du noch Schüler oder Student bist und noch keine 25 Jahre alt, kannst du dich über deine Eltern in der Familienversicherung versichern. Das ist dann kostenlos. Bist du über 25 und kein student oder Schüler musst du dich selber versichern, also als freiwilliges Mitglied für 138 €. Bist du 25 und Student dann für 63 €.

Storm7 
Fragesteller
 21.07.2010, 07:49

Ich bin 23 und aufgrund einer Gewerbeanmeldung Selbständig, verdiene damit aber noch nichts. Deswegen meine Frage muss ich meine Selbständigkeit aufgeben wenn ich die Krankenversicherung nicht bezahlen kann oder bezahlt das Amt das für mich solange ich nichts oder zu wenig verdiene.

Wenn Du 23 bist und noch bei den Eltern lebst, kannst Du Dich noch (für Dich) kostenlos bei Deinen Eltern Familienversichern. Wenn Du allerdings über 300€ verdienst, mußt Du das der KV melden. Dann mußt Du Dich selbst versichern.

Storm7 
Fragesteller
 21.07.2010, 17:12

Ich glaube viele irren sich immer. Die Frist bis 25 oder 26 Jahren wo man Familienversichert sein kann gilt nur wenn man noch Schüler, Student oder in der Ausbildung ist. Andernfalls endet das mit 23. So wurde es mir von meiner Krankenkasse mitgeteilt.