Krankengeld 78 Wochen nach Insolvenz. In dieser Zeit eine neue Krankheit OP notwendig. Was beachten?

1 Antwort

Zunächst: die "Lohnfortzahlung" durch den Insolvenzverwalter wird auf die Bezugsdauer des Krankengeldes angerechnet. D.h. 78 Wochen minus Lohnfortzahlung = in der Regel 72 Wochen max. Krankengeld. Die Hüfterkrankung besteht bereits jetzt, ist also eine "hinzugetretene" Erkrankung, die allein keinen erneuten anspruch auf weitere 78 Wochen bedingt. Daher ist es egal, ob sie die OP schieben oder nicht. Der Reha-Antrag läuft, werden Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Werden Sie, wegen Ende des Leistungsbezugs ausgesteuert, müssen sie sich beim Arbeitsamt melden. Dort bekommen Sie ALG I, wobei spätestens die Bundesagentur für Arbeit darauf drängen wird, dass der Rehaantrag umgedeutet wird. Damit werden Sie Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, wenn alles glatt durchgeht. Die bundesagentur und ggf. die Krankenkasse rechnen ggf. rückwirkend bewilligte Gelder gegen die von den jeweiligen Institutionen gezahlten Leistungen auf.