Krankengeld 78 Wochen nach Insolvenz. In dieser Zeit eine neue Krankheit OP notwendig. Was beachten?
Hallo, über die Dauer von KG u.s.w habe ich hier schon viel gelesen. Möchte hiermit meinen speziellen Fall schildern, und hoffe auf Ratschläge von Euch. Kurzfassung: Am 30.12.2014 = 60 Jahre alt. Erwerbsminderung beim Versorgungsamt = 40% (Einspruch auf 50% läuft).
Ab Juni 2001 in der Firma beschäftigt gewesen.
Firma hat im Juli 2012 Insolvenz beantragt.
Insolvenzgeld für Juli, Aug, Sept. 2012 erhalten.
Kündigung durch Insolvenzverwalter am 08.Okt..2012 zum 31.Jan .2013 erhalten.
Arbeitsunfähig ab 27.Sep.2012 (Burnout)
Lohnfortzahlung v. Insolvenzverwalter bis 07. Nov. 2012 erhalten.
Zur Zeit weiterhin Arbeitsunfähig (Burnout) und Erhalt v. Krankengeld.
Krankenkasse drängte im Aug. 2013 auf einen REHA- Antrag. Inzwischen eingereicht.
Es steht evtl. innerhalb der laufenden Arbeitsunfähigkeit im Febr. 2014 eine Hüft OP an.
Das war kurz beschrieben was sich ereignet hat. Jetzt meine Fragen: Ab wann bis wann bekomme ich durch (Burnout) mein Krankengeld (78 Wochen). Zählt die Lohnfortzahlung durch Insolvenzverwalter mit zu diesen 78 Wochen? Habe ich durch evtl. Hüft OP nochmals evtl. 78 Wochen KG- Anspruch (weil andere Krankheit)?
Was müsste ich derzeitig und in Zukunft machen? REHA- Antrag durch Krankenkasse (Rentenversicherung) muste ich ja stellen. Was ist nach der "Aussteuerung" der Krankenkasse nach 78 Wochen durch (Burnout)? Weiterhin Arbeitsunfähig. Was bekomme ich an Geld u. von wem ALG 1? Arbeitsfähigkeit beenden (provorma) um nicht in finanzielen Nöten zu geraten? Sollte ich die Hüft OP evtl. verschieben?
Fragen über Fragen. Bin fast 60 Jahre alt, und dieses"Thema" was mache ich, was ist besser u.s.w. ist für mich "Neuland". Darüber machen sich wahrscheinlich keine Mitmenschen Gedanken. Hatte auch nicht erwartet das diese Probleme noch mal kommen könnten. Aber in vielen Sachen findet man auch im Internet keine Antwort.
Ich würde mich freuen von Euch einige Antworten zu bekommen. Meinen Fall habe ich versucht zu beschreiben. Falls Ihr noch Fragen habt, meldet Euch.
Danke
1 Antwort
Zunächst: die "Lohnfortzahlung" durch den Insolvenzverwalter wird auf die Bezugsdauer des Krankengeldes angerechnet. D.h. 78 Wochen minus Lohnfortzahlung = in der Regel 72 Wochen max. Krankengeld. Die Hüfterkrankung besteht bereits jetzt, ist also eine "hinzugetretene" Erkrankung, die allein keinen erneuten anspruch auf weitere 78 Wochen bedingt. Daher ist es egal, ob sie die OP schieben oder nicht. Der Reha-Antrag läuft, werden Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, kann der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Werden Sie, wegen Ende des Leistungsbezugs ausgesteuert, müssen sie sich beim Arbeitsamt melden. Dort bekommen Sie ALG I, wobei spätestens die Bundesagentur für Arbeit darauf drängen wird, dass der Rehaantrag umgedeutet wird. Damit werden Sie Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten, wenn alles glatt durchgeht. Die bundesagentur und ggf. die Krankenkasse rechnen ggf. rückwirkend bewilligte Gelder gegen die von den jeweiligen Institutionen gezahlten Leistungen auf.