Kostenvoranschlag verrechnen oder nicht?

6 Antworten

Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Ich kenne es eingendlich so, dass die Kosten für einen KV dann mit den Kosten der Rep. verrechnet werden, wenn diese Werkstatt die Rep. durchführt. Hier ist es so, dass die Werkstatt die Kosten des KV auch bei durchführung dieser Rep. noch zusätzlich draufschlagen will.

Jau, darf er.

Geh zu einem anderen Händler, mal sehen ob der das auch macht.

Er darf alles. Du bist ja nicht gezwungen bei ihm zu bleiben. Einen Kostenvoranschlag zu erstellen kostet Zeit. Man sieht nicht einfach hin und weiß dann was alles kaputt ist. Ich verstehe schon warum Du das dann zahlen sollst. Wenn er 45 Minuten dafür braucht, dann ist die Zeit ja auch weg wenn Du die Reparatur machen lässt. Man könnte auch sagen: Repariere da Rad wenn es nicht mehr als 60 € kostet. Wenn es mehr kostet lass es sein. Dann müsste er keinen Kostenvoranschlag erstellen. Man kann auch unverbindlich fragen was das kosten würde. Der endgültige Betrag darf dann aber abweichen.

Klar, das ist durchaus üblich. Oder möchtest du die Rechnung lieber ohne Anrechnung des Kostenvoranschlages zahlen. Da macht er sicher mit. Verdient er 30 EUR mehr.

Natürlich. Der Fahrradhändler will natürlich auch etwas dabei verdienen. Du könntest ja mit dem KV zu einer anderen Reparaturwerkstätte gehen und der Fahrradhändler hätte im Endeffekt nichts davon!