Kopfhörer verschwunden. Diebstahl?

8 Antworten

Niemand, A hat sie verloren also muss er neue sich kaufen wenn er welche braucht

Erst einmal ist A selbst Schuld, wenn er die Dinger mit in die Schule nimmt, und dann einfach irgendwo liegen lässt.

Soll der Lehrer jetzt jedem seinen elektronischen Spielkram hinterher tragen?

Nein. Es ist keine Anspruchsgrundlage ersichtlich, nach der A einen Anspruch gegen B hätte, ihm Schadensersatz für die Kopfhörer zu leisten.

Ein solcher Anspruch würde zwar dann bestehen, wenn B die Kopfhörer tatsächlich mitgenommen hätte (dann würde auch ein Diebstahl an den Kopfhörern vorliegen). In diesem Fall würde sich allerdings zum einen die Frage stellen, ob das strafrechtlich nachweisbar wäre, zum anderen aber auch, ob A dem B in einem möglichen Zivilverfahren nachweisen könnte, dass B die Kopfhörer weggenommen hat oder irgendwie dafür gesorgt hat, dass diese verschwunden sind. Wegen mangelnder Kenntnis des Falles kann hierzu aber keine Prognose abgegeben werden.

Nach deiner Schilderung liegt hier jedenfalls weder eine Straftat des B vor noch hat A einen Anspruch gegen B auf Zahlung von Schadensersatz.

Wenn B sie auf den Lehrertisch getan hat, dann hat L sie entweder in die Schublade gesteckt oder sie sicher im Lehrerraum verwahrt.

A solle mal den Lehrer darauf ansprechen.

A hat aber keinen Anspruch auf Schadenersatz an B (nach deiner Darstellung)

Nein. Mal davon abgesehen, daß A nicht beweisen kann, daß B sie genommen und woanders hingelegt hat.