Kontoeinsicht bei ALG 2 - Ersparnisse der Kinder?

6 Antworten

Es muss sogar auf einem eigenen Konto / Sparbuch sein, denn sonst würde es nicht als Vermögen des Kindes zählen !

Sicher zählt das dann, hätte das Kind zu viel anrechenbares Vermögen, dann würde dieser Überschuss erst verbraucht werden müssen.

Minderjährigen und volljährigen bis zum 20 Lebensjahr stehen min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 3850 € zu, ab dem 21 Lebensjahr greift dann die Regelung mit 150 € pro vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 €.

OnkelSam4711  28.10.2019, 13:15

Was aber wenn das Kind zusammen mit der Mutter im Leistungsbezug ist, die Mutter zusammen mit dem getrennt lebenden Vater der Vollzeit arbeitet ein UND-Konto für das Kind eröffnet hat auf das aber nur der Vater einzahlt? Da kann das Jobcenter doch sicher keine Ansprüche stellen wenn die Mutter nicht ohne den Vater darüber verfügen kann?

isomatte  29.10.2019, 02:51
@OnkelSam4711

Wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft, dann sollte man den Zugriff unter 18 Jahren vertraglich festhalten.

Ja, weil die Kinder sind ja automatisch mit im Leistungsbezug.Bei Minderjährigen gilt ein fester Grundfreibetrag auf das Vermögen von 3.100 € plus 750,00 €/Person der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II für notwendige Anschaffungen, also je Kind 3.850,00 € .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für das "Arbeitsamt" (das im Übrigen Arbeitsagentur heißt) nicht, aber für das Jobcenter.

Unterfranke61  28.08.2018, 12:42

Wenn man einen User schon verbessert, sollte man zumindest die richtige Bezeichnung schreiben und zwar Bundesagentur für Arbeit!

Unterfranke61  28.08.2018, 14:51
@TreudoofeTomate

Ich habe den Eindruck der erste Teil deines Namens trifft auf dich zu.

Rufe doch einfach mal den von dir genannten Link auf und wenn du des Lesens mächtig wärst, würdest du oben links den Text "Bundesagentur für Arbeit" finden!

Und wenn du demnächst mal bei dieser Behörde in deiner Stadt vorbei läufst, schau dir einfach mal die Bezeichnung an, die an diesem Gebäude steht.

Aber vergiss deine Brille nicht aufzusetzen. 

Ja, auch die Ersparnisse der Kinder muß du angeben bzw. werden berücksichtigt.

ja bei unter 18-jährigen kindern haben die eltern volles zugriffsrecht auf die konten der unter 18-jährigen. sollten natürlich nicht beliebig zugreifen. doch ein klagen der kinder wird erst was bringen wenn die kinder selbst 18 sind und dann ist das "geklaute" geld kaum mehr eintreibbar (wenn es z.B. schon von einem 10-16 jährigen geholt wurde).

iqKleinerDrache  30.11.2018, 18:19

soll heissen: das Amt betrachtet das Geld als wäre es deins.