Kontoeinsicht bei ALG 2 - Ersparnisse der Kinder?
hallo,
zählen eigentlich die Ersparnisse der Kinder (wenn sie ein "eigens" Konto haben) mit für das Arbeitsamt? Oder zählt dies nicht mit rein?
6 Antworten
Es muss sogar auf einem eigenen Konto / Sparbuch sein, denn sonst würde es nicht als Vermögen des Kindes zählen !
Sicher zählt das dann, hätte das Kind zu viel anrechenbares Vermögen, dann würde dieser Überschuss erst verbraucht werden müssen.
Minderjährigen und volljährigen bis zum 20 Lebensjahr stehen min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = 3850 € zu, ab dem 21 Lebensjahr greift dann die Regelung mit 150 € pro vollendetem Lebensjahr + diese einmaligen 750 €.
Wenn das Konto auf den Namen des Kindes läuft, dann sollte man den Zugriff unter 18 Jahren vertraglich festhalten.
Ja, weil die Kinder sind ja automatisch mit im Leistungsbezug.Bei Minderjährigen gilt ein fester Grundfreibetrag auf das Vermögen von 3.100 € plus 750,00 €/Person der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II für notwendige Anschaffungen, also je Kind 3.850,00 € .
Für das "Arbeitsamt" (das im Übrigen Arbeitsagentur heißt) nicht, aber für das Jobcenter.
Wenn man einen User schon verbessert, sollte man zumindest die richtige Bezeichnung schreiben und zwar Bundesagentur für Arbeit!
Sag das der Bundesagentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/content/1478798372600
Tja, blöd gelaufen.
Ich habe den Eindruck der erste Teil deines Namens trifft auf dich zu.
Rufe doch einfach mal den von dir genannten Link auf und wenn du des Lesens mächtig wärst, würdest du oben links den Text "Bundesagentur für Arbeit" finden!
Und wenn du demnächst mal bei dieser Behörde in deiner Stadt vorbei läufst, schau dir einfach mal die Bezeichnung an, die an diesem Gebäude steht.
Aber vergiss deine Brille nicht aufzusetzen.
Ja, auch die Ersparnisse der Kinder muß du angeben bzw. werden berücksichtigt.
ja bei unter 18-jährigen kindern haben die eltern volles zugriffsrecht auf die konten der unter 18-jährigen. sollten natürlich nicht beliebig zugreifen. doch ein klagen der kinder wird erst was bringen wenn die kinder selbst 18 sind und dann ist das "geklaute" geld kaum mehr eintreibbar (wenn es z.B. schon von einem 10-16 jährigen geholt wurde).
soll heissen: das Amt betrachtet das Geld als wäre es deins.
Was aber wenn das Kind zusammen mit der Mutter im Leistungsbezug ist, die Mutter zusammen mit dem getrennt lebenden Vater der Vollzeit arbeitet ein UND-Konto für das Kind eröffnet hat auf das aber nur der Vater einzahlt? Da kann das Jobcenter doch sicher keine Ansprüche stellen wenn die Mutter nicht ohne den Vater darüber verfügen kann?