Kontoeinsicht?

7 Antworten

Hmm,

schau doch einfach im Onlinebanking nach :-)

Nach meinem Verständnis dürfte es ,öglich sein im Zug eder Testamentseröffnung nach verdächtigen Kontobewegungen in der jüngeren vergangenheit zu "fahnden", aber wie und was genau da zu tun is,t kann ich leider nicht sagen. Wobei Du ja auch nicht unbedingt siehst wofür jemand Geld (am Schalter gegen Unterscrhift?) abgehoben hat.

Erstmal danke für alle Antworten! Also es ist so, dass meine Schwester nicht will, dass das Konto dargelegt wird (Ihr könnt euch ja denken, warum wohl?) und darum will sie sich weigern, mit mir zusammen eine Aufstellung der Kontobewegungen zu beantragen. Jetzt bin ich mir eben nicht sicher, ob ich diese Einsicht auch erhalte, wenn meine Schwester nicht bereit ist, mit mir zusammen diese Kontendarlegung zu beantragen??

nach meinen informationen liegt mein vorredner genau richtig: beantrage den erbschein und geh damit zu der bank! dann hast du gewißheit, wer das konto abgeräumt hat.

Die Kontovollmacht endet mit dem Tode des erblassers, also auch die Einsicht. Nur mit Erbschein ist dies zu bewerkstelligen - dann muss die bank offenlegen. Alle nach dem tode des Erblassers gemachten Transaktionen sind zurückzuführen.

Erbschein beantragen - Erbschein nehmen, zur Bank gehen - Kontoeinsicht. Die Kontovollmacht hat mit dem Erbschein nichts zu tun. Damit kannst du aber die Konten einsehen und auch verdächtige Kontobewegungen nach dem Tode deines Vaters ausfindig machen.