Konto eröffnen, Schufaeintrag+ Haftbefehl?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zr Klarstellung:

Es gibt zwei Arten von Haftbefehlen:

  1. Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wurde versäumt: Haftbefehl (zivilrechtlich) zur Erzwingung der Abgabe der EV

-Ist in Schufa gespeichert-

  1. Haftbefehl wegen strafrechtlicher Ermittlung bzw. Urteils:

    Zur Verbringung in Untersuchungs- oder Strafhaft

-Nicht in Schufa gespeichert-

Der Schufa liegt immer nur die Nachricht über Datum und Aktennzeichen des Haftbefehls vor, die eigentliche Verhaftung übernimmt bei. 1. der Gerichtsvollzieher, bei 2. Polizeibeamte

Generell gilt daß die Bank bei Vorliegen eines derartigen Schufa-Eintrags die Kontoeröffnung verweigern wird.

Ob ein Anspruch dennoch besteht möge an anderer Stelle erörtert werrden.

ichsagesdir  23.06.2012, 00:26

Sehr hilfreiche Antwort. Allerdings nicht mehr ganz so aktuell. Ich würde mal den Betreiber folgender Seite fragen bzw. sich mal auf seiner Internet-Seite mal umschauen: www.onlinekontoeroeffnen.net - Ich bin selber gerade beim Thema Konto eröffnen mit negativem Schufa Eintrag und als ich mal vor kruzem eine Frage hatte, habe ich mich mit einem Kommentar an ihn gewendet und nach paar Stunden bekam ich auch meine Antwort :)

Viel Glück!

Die Bank hat Zugriff auf die Schufadaten, da der Kunde bei der Unterzeichnung des Kontoeröffnungsantrags eine entsprechende Vollmacht erteilt. Der Haftbefehl in der Schufa verpflichtet die Bank zu rein garnichts. Er weist nur darauf hin, dass der Neukunde seinen Zahlungsverpglictungen bislang nicht ordentlich nachgekommen ist und Pfändungsversuche des Gläubigers über den Gerichtvollzieher fruchtlos verlaufen sind, und der Schuldner der Aufforderung des Gerichtvollziehers zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung nicht Folge gelestet hat. Der Gläubiger hat nun einen Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung durch eine Beugehaft beantragt. Der "Freund" dürfte damit unmittelbar nach erfolgter Kontoeröffnung gleich wieder die Kontokündigung kassieren, sobald die Schufa-Auskunft der Bank zugeht. Der "Freund" wäre gut beraten, seine finanziellen Verpflichtungen einmal in Ordnung zu bringen, sonst landet er bald im Knast!

Also, viele der Antworten sind gut und hilfreich, andere völlig daneben. Da in der heutigen Zeit ein Konto unabdinglich ist (selbst die Arge oder das SozA zahlt nicht mehr bar aus) also erforderlich ist, kann Dein Freund selbstverständlich ein Konto eröffnen. Wobei hier z.B. Volksbank, Dresdner Bank und ähnliche NICHT dazu gehören. Bei der ganz normalen Sparkasse bekommt auch ein Mensch, der hoch verschuldet ist, ein Konto, in diesem Falle jedoch eine GUTHABENKONTO oder -was für Deinen Freund wahrscheinlich noch besser wäre- ein P-KONTO (heißt Pfändungsschutzkonto). Jeder Bürger hat ein Anrecht auf ein Konto, da in der heutigen Zeit ein solches UNERLÄSSLICH ist; aber -wie gesagt- nicht jede Bank nimmt einen solchen Kunden: heisst also informieren. Ich empfehle hier die normale Sparkasse, möglichst eine kleine Filiale, die sind noch um JEDEN Kunden bemüht; auch wenn der negative Schufaeinträge hat.

Auf solche Informatinen hat jeder Zugriff, der ein gewissen "Blatt" abonniert hat. Dieses Blatt heißt "Interne Mitteilungen", da sind Schuldner aufgelistet - auch solche, die per Haftbefehl gesucht werden.

barneygirl 
Fragesteller
 19.10.2011, 13:13

Und was dann?? Müssen die dann die polizei rufen??

turalo  19.10.2011, 13:16
@barneygirl

Keine Ahnung. Aber er bekommt ganz sicher kein Konto. Damit rechnen, daß die Polizei informiert wird. würde ich schon.

Was ist denn das für eine bescheuerte Frage!? Natürlich werden die das sehen, wenn er von der Polizei gesucht wird..! Wenn er zu feige ist, selbst zur Polizei zu gehen, muss es halt so gemacht werden!

helmutgerke  19.10.2011, 13:33

Was ist denn das für eine bescheuerte Frage!?

Nix Ahnung, oder wie?

wie und wo sollte denn bitte eine Bank ersehen können, dass die Personsuche zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Hier geht es allerdings um einen Haftbefehl, weil der Schuldner nicht der Aufforderung zur Abgabe der EV nachkam.

Nur dieses kann die Bank aufgrund der SCHUFA Abfrage erkennen, die Polizei hat damit überhaupt nichts am Hut.