Kommt man dafür ins Gefängnis?

6 Antworten

Deine "Freundin" hat wissentlich eine suizidgefährdete Person verarscht und ausgenutzt. Das kann als strafbar gewertet werden unter emotionalem Missbrauch.

Btw ist deine Freundin wenn sie so etwas macht eine extrem armselige Persönlichkeit und sowas würde ich nicht Freundin nennen. Sie soll sich in Grund und Boden schämen.

Auch wenn das dreist von deiner Freundin war, macht sie sich hier nicht strafbar, wenn sie Suizid begeht. Es sei denn, sie nutzt Bilder von anderen.

bella007498  06.03.2022, 01:35

Doch, sowas kann als ausnutzen nzw emotionaler Missbrauch gewertet werden wenn jemand eine wissentlich labilen Person so schädigt. Und das kann durchaus angezeigt werden heutzutage.

Grinzz  06.03.2022, 09:16
@bella007498
sowas kann als ausnutzen nzw emotionaler Missbrauch gewertet werden

Und nach welchem § sind "Ausnutzen" und "emotionaler Missbrauch" strafbar?

es gab aber tatsächlich Fälle wo so etwas mit knast bestraft wurde.

Für diese Behauptung kannst du bestimmt auch eine Quelle nennen, oder?

Ich glaube nicht, dass sie ins Gefängnis kommt, aber sie wird sicher verhört werden und wahrscheinlich werden ihre Eltern versuchen dir die Schuld zu geben. Falls sie Wind davon bekommen. In meinen Augen ist es ihr Problem, wenn sich umbringt.. 

Kann sie so tun, als ob der "Junge" ins Gefängnis muss, weil er was angestellt hat, und dann such einfach nicht mehr melden kann. 

Er wird angeblich in den nächsten Tagen verhört, aber es sehe schlecht aus, falls er sich nicht meldet, dann ist er im Gefängnis 

Algengruetze  06.03.2022, 00:52

Besser wäre es, wenn er sich als homosexuell outet und Crossdresser-Fetisch entwickelt.

ServiceGuide  06.03.2022, 00:58
@Algengruetze

Daran hab ich auch gedacht, aber sie hat geschwindelt und so getan, als ob er sie auch mag.

Aber gute Idee, er könnte auch so tun, als ob er herausgefunden hat, dass er eigentlich eine Frau sein will, und eine Geschlechtsumwandlung machen möchte. Er hat bemerkt, er liebt sie wie eine Schwester, ist ihm jetzt erst klar geworden.

bella007498  06.03.2022, 01:36

Doch, sowas kann als ausnutzen nzw emotionaler Missbrauch gewertet werden wenn jemand eine wissentlich labilen Person so schädigt. Und das kann durchaus angezeigt werden heutzutage.

Sowas ist garantiert nicht die Schuld der Opfer und diese Freundin ist Mitschuld am Suizid

ServiceGuide  06.03.2022, 02:19
@bella007498

Ok, das war in der USA, gleiche Situation, eine Mutter und ihre Tochter, haben die ehemalige beste Freundin der Tochter auch so verarscht. Das Mädchen erhängte sich daraufhin. Fast eins zu eins.

Die Mutter wurde angezeigt und eingesperrt. Kurze Zeit später wurde sie wieder entlassen, der Grund, man müsste sonst jede Person, die im Internet betrügt oder sich als wer anders ausgibt einsperren. Laut Gericht, konnten die Mutter und Tochter nichts für deren Suizid.

Professionelle Hilfe wäre da am Besten, nur trauen sich leider nicht so viele zu einem Therapeuten zu gehen sie schämen sich und und holen sich Rat von Laien. Es kommt des Öfteren vor, dass sich Suizid gefährdete Person im Internet bei Foren anmelden.

Es ist sicherlich auch nicht so einfach, als Laie beizustehen. Für mich wäre das extrem anstrengend, weil ich dann nur mehr versuchen werde, dass sich dieses Mädchen nicht umbringt. Wie ich mich kenne, habe ich dann keine Zeit mehr für mich. Kenne auch Leute, die ich zu einer Therapie geraten habe, aber nie ist Jemand dahin.

Ok muss zugeben, das mit den umbringen hab ich echt blöd geschrieben.

bella007498  06.03.2022, 02:44
@ServiceGuide

Ja, da hast du recht aber ich bin der Meinung es gibt sowas wie Mitschuld bei Suizid, zb solche freaks die labile Personen verarschen... es gab aber tatsächlich Fälle wo so etwas mit knast bestraft wurde. finde ich auch gut so

Lügen ist in Deutschland nicht per se strafbar. Das wäre nur strafbar, wenn man sich damit z.B. einen Vermögensvorteil verschaffen wollte ( nennt sich Betrug).

Was potentiell in Frage käme wäre unterlassene Hilfeleistung, wenn sie den Tod hätte verhindern könne und ihr das zuzumuten wäre.

Woher ich das weiß:Recherche

Das sie ihre Internetfreundin anlügt, ist erstmal ein Vorspielen falscher Tatsachen, da das aber nicht aus eigennützigen Gründen (also um einen (z.B. finanziellen) Vorteil dadurch zu erlangen) begangen passiert ist, ist es an sich nicht in Form eines Betruges strafbar.

Eine indirekte Mitschuld kann sich auch aus einer online-Bekanntschaft ergeben, wenn man die Person in einen Suizid treibt (z.B. jemanden in den Tod mobbt, dazu müssten aber wieder eigenständige Straftaten wie Beleidigung oder auch Verleumdung vorliegen, wo durch die Auswirkungen dann dafür das Urteil entsprechend härter ausfallen würde), das ist also hier auch nicht gegeben (außer der Grund, warum sie überhaupt damit angefangen hat, sich als jemand anderes auszugeben wäre eine entsprechende Absicht, also jemanden zu verarschen, das was sich dann innerhalb von 3 Jahren daraus ergeben hat darauf zurück zu führen, die Beweislage wäre quasi nicht vorhanden.

Wenn die Freundin weiß, oder abschätzen kann, dass ein Herausfinden der Wahrheit ihre Online-Bekanntschaft in den Suizid treiben würde, und sie ihren Zustand nur durch Aufrechterhaltung dieser Lüge temporär weiter verbessern kann, und sie irgendwie die Möglichkeit hat, zu helfen (also weiß, wer sie wirklich ist, wo sie wohnt, und jemanden aus dem realen Umfeld erreichen kann, der vor Ort echte Hilfe organisieren kann; Alternativ die Polizei informieren kann, wenn sie eine akute Suizidgefahr sieht), dann sollte sie das tun. Schon um sich selbst was gutes zu tun (sie wird sich mit dieser Lüge immer mehr belasten und immer die Angst haben müssen, dass ihre Bekanntschaft es herausfindet oder sich auch aus anderem Grund etwas antut). Außerdem würde sie dann auch noch das letzte (sehr unwahrscheinliche) Risiko ausräumen, dass ihr jemand eine unterlassene Hilfeleistung anhängen wöllte (z.B. die Eltern ihrer Bekannten), wenn das passiert.
(Unterlassene Hilfeleistung wäre zwar weit her geholt, und ich glaube nicht, dass es zu einer Verurteilung käme, allerdings hat sie die Not ja gesehen, und es wäre ihr ggf. zuzumuten gewesen, Hilfe zu organisieren, sei es in der Form, dass sie einfach die Polizei einschaltet, wobei man dem entgegen halten kann, dass da bei den Anhaltspunkten wahrscheinlich nichts passiert wäre)