Kommt ein davongelaufener Jugendlicher ins Heim?

4 Antworten

Lieber darum13!

Es kommt ganz auf die häusliche Situation an. Am besten und am billigsten für alle ist es, wenn die Familienverhältnisse gut und geordnet sind. Dann wird der Jugendliche natürlich nach Hause gebracht. Oft ist es eine unüberlegte, pubertäre Kurzschlussreaktion, die Jugendliche weglaufen lässt. Manchmal bemerken Eltern erst dann, dass es ihrem Kind schlecht geht. Dann sind sie verdammt froh, ihr Kind unversehrt wiederzuhaben! Und man immer über alles reden. Ein Heim ist kein "Knast" oder Strafe für weggelaufene Kinder...

Wenn die Familienverhältnisse allerdings katastrophal sind: Das Kind bekommt nichts zu essen, wird gedemütigt, geschlagen oder mißbraucht, die Eltern sind drogenabhängig oder kriminell - ist der Jugendliche mit Recht weggelaufen! Er kann sich dann natürlich strikt weigern, nach Hause zu gehen, die Situation erklären und äußern, dass er in eine Notunterkunft des Jugendamtes möchte. Dieses kann dann alles klären und überprüfen, wie es in der Familie zugeht.

Dann muss der Jugendliche entweder zurück, weil es nur "normale" Familienstreitigkeiten sind (die Mutter kocht täglich frisch, der Jugendliche will aber lieber jeden Tag Pizza essen und fühlt scih schlecht behandelt.)

Das Jugendamt sieht das Kindeswohl als gefährdet an. Dann gibt es die Möglaichkeit, in ein Heim, eine betreute Wohngruppe (mit Erzieher) oder in eine Pflegefamilie zu kommen. All das kann für ein misshandeltes Kind die Rettung sein und keine Strafe! Es hängt dann vom Alter des Kindes und von den freien Unterbringungsplätzen ab. Es ist immer das letzte Mittel, weil ein Heimplatz ganz furchtbar teuer ist! Eine Heimunterbringung ist insofern ein seltener Luxus, keine Strafe.

Wenn es dir zu Hause schlecht gehen sollte, musst du aber nicht gleich weglaufen. Du kannst direkt zum Jugendamt hingehen und dich weigern, nach Hause zu gehen. Dann müssen sie dir helfen. so ist die Gesetzeslage...

LG!

Also ich bin mal abgehauen für 3 Wochen.. Keiner hat mich gefunden bin aber dann wieder nach Hause gekommen und ich bin nicht in ein heim gekommen. Also es kommt ja natürlich auf die Situation daheim an, also wie das Verhältnis ist. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen, sorry

Der jugendliche muss nicht erst weglaufen. Er kann sich bei Problemen direkt ans Jugendamt wenden.

Grundsätzlich: der Schutz des Kindes geht vor die Interessen der Eltern:

Also auch ohne "Weglaufen"! >>>

>>> Wenn ein Jugendlicher derart massive Probleme mit seinen Eltern hat, sollte er unbedingt zum Jugendamt gehen und sich offenbaren. Er könnte zuerst "in Obhut" genommen werden;- bis man sich der Geschichte genauer zuwenden kann: Ein Gespräch, zuerst mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes ist der erste Schritt. Danach wird der Mitarbeiter die Eltern informieren... auch um ihnen etwaige Sorgen zu nehmen, das Kind/der Jugendliche  könne weggelaufen sein, einen Unfall gehabt haben, Verbrechen.... etc. Hier geht es um eine erste Informationspflicht.

Natürlich werden dann auch die Eltern befragt. Wie diese das Problem beschreiben... das kann sehr unterschiedlich aus der Sicht des Kindes/Jugendlichen sein.

das Jugendamt wird beide Seite anhören und dann versuchen einen Vermittlungsversuch zu starten: Oft geht es darum, dass Eltern u.U. das gute Gespür für den Pubertätsprozess ihres Kindes fehlt und diese eben zu sehr noch das Kind beschützen wollen: Der Prozess des Abnabelns, der Selbständigkeit... des eigenen Lebensentwurfes, der sich natürlich von den Plänen, die die Eltern für ihr Kind haben, deutlich unterscheiden kann.... das alles kann eine Reihe massiver Mißverständnisse hervorrufen.

Missverständnisse, die sich verhärten können... die das Verhältnis erheblich belasten können... bis sogar zu Haßgefühlen. Da muss man manchmal dazulernen... alle Beteiligten!!!

Wenn aber eine Kindeswohlgefährdung vorliegt >>>> dann ist alles schnell klar! dann geht der Schutz des Kindes vor: Aber hütet Euch vor falschen oder übertrieben Schilderungen... das tut niemandem gut! (Nur falls  :-)  )

Denn: Wenn der Jugendliche partout nicht mehr nach Hause will.... wird eine Unterbringung gefunden werden: In welchem Rahmen diese möglich ist;- Pflegefamilie, Heimunterbringung... das muss miteinander besprochen werden: Auch hier geht nichts ohne Jugendamt!   Selbst wenn ein guter Freund der Familie bereit wäre, Tante Flora oder Onkel Ben... Oma und Opa und die beste Nachbarin: Ohne Einverständnis der Eltern geht gar nichts.... darum nicht ohne Jugendamt

Hope it will help!

Sincerely Norbert