Kleinunternehmer Fahrtkosten
Hi Leute,
bin Kleinunternehmer und würde gerne wissen, wie es mit den Fahrtkosten zu Kunden ist. Ich muss jeden Tag mit Auto bzw. Motorrad direkt zu den Kunden fahren. Also regelmäßig. Hin und wieder auch unregelmäßig.
Kann ich jede Fahrt steuerlich geltend machen und 30 bzw. 13 ct pro km von Staat verlangen? Falls ja, bei der Einkommenssteuererklärung ?
2te Frage:
Kann ich meine Tankbelege als Betriebsausgabe anrechnen lassen, nehme an ja, aber sicher ist sicher. (Sind meine Privatfahrzeuge die nicht über die Firma laufen)
Danke! Gruß JuRaBooo
2 Antworten

Entweder oder. Du kannst die Fahrzeuge in das Betriebsvermögen übernehmen (wenn > 50% betrieblich genutzt) und alle laufenden Kosten als Betriebsausgaben buchen. Die private Nutzung weist Du über ein Fahrtenbuch nach und buchst sie am Jahresende als Entnahme. Oder Du lässt sie weiterhin im Privatvermögen (bei einem Kleinunternehmer empfehlenswert) und rechnest lediglich die gefahrene Strecke pauschal mit 0,13/0,30 EUR ab. Abgerechnet wird aber nicht über die Einkommensteuererklärung, sondern auf dem Umweg über eine Einnahmen-Überschussrechnung. Das Ergebnis derselben trägst Du in das Formular GSE ein.

Richtig DH- Allerdings hat bei mir noch niemand nach einem Fahrtenbuch gefragt.

bei der gefahrenen Strecke? Ist das Hin- und Rückfahrt oder nur die Einfache Entfernung.
Ich selbst möchte ein elektronisches Fahrtenbuch führen, trage dann die Tage und die gefahrenen km ein. Nur bin ich mir jetzt nicht sicher ob einfach oder doppelte Strecke? Wer weiß es?

Dann muss man auch ein Fahrtenbuch Fuehren.