Kleingewerbe und Teilzeitjob?

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Natürlich kannst du neben deiner Nebentätigkeit auch noch gewerbliche Einkünfte erzielen. Unter Umständen musst du das noch mit deinem Arbeitgeber absprechen. Illegal ist daran aber erstmal nichts.

Die Einkünfte aus dem Gewerbe und die Einkünfte aus der Tätigkeit als Angestellter werden zusammengerechnet. Nach Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderausgaben ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen. Sobald dieses über dem Grundfreibetrag liegt fällt Einkommensteuer an. Um das festzustellen muss eine Steuererklärung eingereicht werden.

Bei zwei verschiedenen Einkunftsarten ist eine ESt-Erklärung zwingend vorgeschrieben. Dann werden natürlich alle Einnahmen zusammen gerechnet. Der Steuerfreibetrag gilt nur insgesamt auf das Einkommen.

Du wirst also Steuern nachzahlen  und danach Vorauszahlungen leisten müssen.

  1. Es gibt keine Kleingewerbe
  2. Der Grundfreibetrag gilt nicht pro Tätigkeit sondern einmal gesamt und ist durch die TZ-Tätigkeit schon etwas halb ausgeschöpft.
  3. Zu versuchen möglichst wenig zu verdienen um keine Steuern zu zahlen ist leicht gehirnamputiert. Lieber zahle ich 45% Steuern auf 100.000,- € Gewinn als keine Steuern auf 8.820,- €.
  4. Unterschied zwischen Gewinn und Umsatz ist dir klar? Entscheidend für die Einkommensteuer ist der Gewinn.

Hi

Sollte eigentlich kein Problem darstellen meines Erachtens. Besser aber Steuerberater fragen