Kleingewerbe und Festanstellung, Nachzahlung schon bei 2000€?
Hallo zusammen,
kurz zur Situation: Ich bin voll Berufstätig und habe seit Mitte 2015 noch zusätzlich ein Kleingewerbe angemeldet als Fotograf. Nun wollte ich eben meine Steuererklärung für 2015 machen und bin fast vom Hocker gefallen :-( Das Kleingewerbe hat in dem halben Jahr ca. Einnhamen von 2000€ gebracht, welche ich als solche aufgelistet habe, neben meiner normal Lohnsteuererklärung, als Einnhame aus selbstständiger Tätigkeit. Nun soll ich aber laut der Rechnung tatsächlich nachzehlen ans FA. Aber warum erklärt sich mir nicht, ich war der Meinung wenn das zusätzliche Einkommen 1700€ im Jahr nicht übersteigt darf ich den Gewinn 1:1 einbehalten. Wo ist denn mein Fehler im Denken? Ohne das Kleinunternehmen hätte ich fast 700€ zurück bekommen, wie jedes Jahr.
Besten Dank und Lg
7 Antworten
Aber warum erklärt sich mir nicht, ich war der Meinung wenn das
zusätzliche Einkommen 1700€ im Jahr nicht übersteigt darf ich den Gewinn
1:1 einbehalten. Wo ist denn mein Fehler im Denken?
Im Denken weniger, mehr im Wissen...
Es gibt für Arbn mit Zusatzeinkünften tatsächlich eine Freigrenze. Sie liegt aber nicht bei 1.700 € (wo hast du die nur her?) sondern bei nur 410 €/Jahr. Betragen die Nebeneinkünte 411-820 €, erfolgt die volle Besteuerung nicht schlagartig sondern stufenweise durch eine Härteausgleichs-Regelung [§§ 46 Abs. 5 EStG, § 70 EStDV].
http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/index.php/H%C3%A4rteausgleich
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Einnahmen von 2000€ gebracht
Dass du davon noch deine betrieblichen Kosten (=Betriebsausgaben) abziehen darfst, dürfte dir bekannt sein, bspw. Aufwendungen für Kamera/Zubehör, Speicherkarten, Compi/Drucker/Fotopapier, Fahrtkosten, Telefon uvm.
Hi anja04329,
da hast du leider was mißverstanden! Es gibt kein "Kleingewerbe" im deutschen Steuerrecht: Du meinst wohl das Gewerbe im Nebenverdienst, da du ja voll berufstätig bist!?!
Diese "Kleinunternehmer-Regelung" wie du sie meinst, betrifft nur die Regelung mit der Umsatzsteuer/Mehrwersteuer usw. (den Link hierzu siehe im Kommentar)
Natürlich mußt du deine Gewerbeeinnahmen versteuern, und zwar nicht nur mit deinem Durchschnitts-Steuersatz, sondern immer mit dem höheren Grenzsteuersatz, welcher natürlich wesentlich höher ist!
Gruß siola55
Hier noch der Link zum Einkommensteuergesetz:
Hier der Link von klicktipps.de unter dem Punkt Eigenes Gewerbe gründen :
Ist auch korrekt, weil alles zusammen mit deinem normalen Einkommen in einen Topf geworfen wird.
Aber warum erklärt sich mir nicht, ich war der Meinung wenn das zusätzliche Einkommen 1700€ im Jahr nicht übersteigt darf ich den Gewinn 1:1 einbehalten. Wo ist denn mein Fehler im Denken?
Dein Fehler liegt in der "Kleinunternehmer-Regelung", welche du total falsch verstanden hast:
- Beträgt die Grenze nicht 1.750 € sondern 17.500 € im Jahr Umsatz und
- betrifft dies nicht die Einkommensteuer sondern, nur die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer-Regelung!
Natürlich mußt du deine Gewerbeeinnahmen bzw. den Gewinn voll versteuern!
Gruß siola55
Wer ein Gewerbe oder Freiberuf angemeldet hat,
ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Aus dem Gewerbe ergibt sich ein Gewinn bzw. ein Verlust.
Im einfachsten Fall wird diese eine Zahl in die erste
Zeile der Anlage G (bei Gewerbe) oder Anlage S (bei freiberuflichen Tätigkeiten) zur Einkommensteuererklärung eingetragen.
Bei komplizierteren Fällen sollte man das FA oder einen Steuerberater befragen.
Gewinn führt zu höheren Steuern im Steuerbescheid.
Die bisherigen geliebten Steuerrückzahlungen werden geringer oder
es kann eine Steuernachzahlung entstehen.
Verlust senkt die Steuern, es kann eine Steuerrückzahlung entstehen.
Dringende Empfehlung:
Ich sollte mir unbedingt von meinem Gewinn das Geld,
das später für die Einkommensteuer gebraucht wird,
(z. B. auf einem Extrakonto) zurücklegen,
um später nicht in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten!
Haben Sie denn bei den Einnahmen tatsächlich nur die eingenommene Summe angegeben oder auch Ihre Ausgaben abgezogen?
Versteuert werden nämlich nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte. Vereinfacht: Einnahmen - Ausgaben = Einkünfte.
Möglicherweise können Sie im Rahmen eines Einspruchs gegen Ihren Steuerbescheid den Nachzahlungsbetrag reduzieren.
Deshalb schrieb ich "Vereinfacht:". Sonst hätte ich ja gleich die steuerrechtlichen Arten der Gewinnermittlung in Ihrer erquicklichen Länge erklären können.
Aber auf Klugsch... kann ich auch machen:
Auszug:
§ 2 EStG
Der Einkommensteuer unterliegen(...)
- 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, (...)
anja04329 muß trotzdem den Gewinn in der Anlage G bei ihrer Einkommensteuererkärung angeben und nicht die Einkünfte...
Der Gewinn muß versteuert werden - es gibt ja auch noch beim Gewerbe die jährl. Abschreibungen usw. welche steuerlich geltend gemacht werden können...