Klage wegen Autoreparatur obwohl Mechatroniker im Recht?

12 Antworten

Salue

Der Kläger hat keine Chance. Ohne Kühlsystem läuft der Wagen maximal eine Viertelstunde, dann frisst der Motor an. Bevor der der Schaden eintrat, ist der Kunde also mehr als 15'000 Kilometer gefahren, ohne dass ein Kühlungsproblem auftrat.

Dazu kommt, dass auch ein Gericht davon ausgeht, dass der Lenker regelmässig die Warnlampen und die Temperatur des Motors an der Anzeige kontrolliert. Dazu kommt, dass mit der Überhitzung die Motorleistung merkbar abnimmt.

Das Vorgehen bei einer Überhitzung (sofort den Motor abstellen) ist auch in der Betriebsanleitung vorgegeben. Der Kunde hat also elementare Punkte des Betriebes nicht beachtet und damit überhaupt den Motorschaden ausgelöst. Hätte er sich an die Vorgaben gehalten, müsste eventuell nur der Thermostath ausgewechselt werden.

Tellensohn

Darin gehen diese aber eigentlich auf keines unserer Argumente richtig ein sondern fangen jeden Satz an mit “Hiermit bestreiten wir dass …“ , d.h. es wird immer nur  bestritten aber kein wirkliches Argument gegeben.

Der Kläger - also der Autobesitzer - muss beweisen, dass der Schaden ursächlich durch deinen Freund verursacht wurde, indem er einen bereits vorhandenen Schaden übersehen und nicht repariert hätte.

Dazu müsste er beweisen, dass

  • das Kühlsystem schon vor der Reparatur undicht war und auch
  • zur gleichen Zeit die Warnlampe nicht funktioniert hat.

Das wird nach mehr als 15.000 km kaum möglich sein.

Dein Freund braucht natürlich einen Rechtsanwalt. Für den sollte das aber kein Problem sein.

Der Kläger hat auch einen Gutachter bestellt, der im Gutachten die ganze Sachlage natürlich so darstellt,

Das Detail wäre interessant, wie dieser Gutachter welchen konkreten Fehler deines Kumpels nachweisen will, wozu er verpflichtet ist nach der langen Zeit. Genau darum wird es letztlich in einem Prozess gehen. Irgendwelche pauschalen Behauptungen reichen da nicht aus.

Einfach mal locker bleiben. Der Kläger muss beweisen, dass der Mechatroniker einen Fehler gemacht hat. Das wird er nach einem Jahr nicht können. Der Gutachter des Klägers interessiert doch gar nicht. Nur ein vom Gericht bestellter Gutachter macht Sinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Der Kläger hat auch einen Gutachter bestellt, der im Gutachten die ganze Sachlage natürlich so darstellt, dass der Mechatroniker schuld dem Schaden sei.

so und wie soll das Gutachten aussehen? klar, der will Geld verdienen.

die Reparatur war ein Jahr her - zwischenzeitlich wurden weitere 15.000km gefahren.

sehe einem Verfahren gelassen entgegen. der Halter hat selbst gepennt, man muss schon hin und wieder Öl, Kühlflüssigkeit überprüfen.

Der Kunde allerdings bestreitet, dass die Lampe jemals geblinkt hat

dann war das Birnchen kaputt; glaub ich nicht ;) - nur blöd, dass in so einem Falle die Temperaturanzeige stark ansteigt, das SOLLTE auf jeden Fall auffallen.

ehemaliger Kunde - und der war bei euch in der Werkstatt?? dein Freund hat das Gutachten gelesen?

komisch dass der Kunde ohne Schaden 15000km fahren konnte.

ohne Kühlwasser ist es klar dass es zu einem Motorschaden kommt. Da ist der Halter eigenverantwortlich.

fangen jeden Satz an mit “Hiermit bestreiten wir dass …“

schon seltsam

einer Klage würd ich gelassen abwarten.