Kirchensteuer nachzahlen
Ich bin vor 10 Jahren aus der Kirche ausgetreten. Im September 2010 bin ich wieder eingetreten und will auch in der Kirche bleiben. Ich bin in Elternzeit( von 06.2010 - 06.2012). Habe also in dieser Zeit keine Kirchensteuer bezahlt.
Heute ist mir der Zettel von der Kirche in die Hände gefallen den ich kurz nach dem Wiedereintritt bekommen habe, wo drinn steht das ich den wiedereintritt beim Finanzamt melden soll. Das habe ich total vergessen! Wenn man gerade Mutter geworden ist, hat man halt andere Sachen zu tun;-)
Nun meine Frage! Muss ich mit Nachzahlungen oder ner Strafe rechnen?? Wie gesagt, ich bin während der elternzeit wieder eingetreten und auch immer noch in Elternzeit!
Danke für die antworten!!
4 Antworten
Mach Dir keinen Kopf.......weder mußt Du nachzahlen noch bekommst Du eine Strafe.......
Danke für den Stern......^^
Vermutlich musst Du keine Strafe zahlen. Allerdings werden Nachzahlungen an das Finanzamt mit 0,5% pro Monat verzinst. Vermutlich gilt das auch für die Nachzahlungen. Wenn du verheiratet bist, greift einer seits das Ehegattensplitting, andererseits muss auch noch für die Einkünfte des Ehemannes Kirchensteuer gezahlt werden, auch wenn der gar nicht in der Kirche ist.
Da die Kirchensteuer von der Einkommenssteuer abhängig ist, mußt du nur dann zahlen, wenn du auch Einkommenssteuer gezahlt hast.
Sonst wäre alle Arbeitnehmer, die Lohnsteuerjahresausgleich machen von der Kirschensteuer befreit.
irgendwas bringst du durcheinander
die kirche ist eine dienstleistungsfirma, wie eine versicherung. du musst nur für den zeitraum bezahlen, in dem du "versichert" warst ( mit segen und sowas :D ).
nur, ob das der staat auch so sieht, bin ich mir nicht so 100%ig sicher...
Das gilt nicht nur für die Einkommensteuer. Sonst wäre alle Arbeitnehmer, die Lohnsteuerjahresausgleich machen von der Kirschensteuer befreit.