KFZ-Versicherung. Autodiebstahl, 1 von 3 Schlüssel fehlt?

2 Antworten

Warte ab, was deine TK sagt. Sie kann die Regulierung rundweg ablehnen, weil es eine Obliegenheit ist, sämtliche Schlüssel diebstahlssicher aufzubewahren.

Das kann durchaus Probleme geben, wenn die Versicherung argumentiert, dass somit der Totaldiebstahl erleichtert wurde. Die Beweislast liegt hier übrigens beim Versicherer.

Ich habe gelesen, dass die Versicherung dies auch noch beweisen können soll

@AlSeMo

Ich bin mir nicht sicher, ob du den Kommentar nach meiner Ergänzung (zweiter Satz) geschrieben hast oder davor.

Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Versicherten. Zwar spricht der Anscheinsbeweis für eine versicherte Entwendung, wenn das Auto weg ist und eine polizeiliche Strafanzeige gemacht wurde, aber wenn der Anscheinsbeweis vom Versicherer erschüttert werden kann, muß der Versicherte den Vollbeweis führen. Der Versicherer könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Diebe das Auto vermutlich nur aufbrechen wollten, wie bei den umliegenden Fahrzeuge. Erst das Vorhandensein des Schlüssels hat sie auf die Idee gebracht, das ganze Fahrzeug mitzunehmen. Entscheidend ist, wie es am Ende der Richter sieht.

@Versichfachwirt
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Versicherten.

Nein. Das wäre bei einer Obliegenheitsverletzung der Fall, aber nicht (wie hier) bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles.

Der Versicherer könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Diebe das Auto vermutlich nur aufbrechen wollten, wie bei den umliegenden Fahrzeuge. Erst das Vorhandensein des Schlüssels hat sie auf die Idee gebracht, das ganze Fahrzeug mitzunehmen.

Ja, genau das meinte ich.