KFZ verkauft ohne Vertrag, was sag ich dem KFZ-Amt?

5 Antworten

Teile das sofort deiner Versicherung mit, dann erfolgt eine Zwangsabmeldung ! Das Fahrzeug ist noch einige Zeit weiter versichert !

Rat für die Zukunft , immer KFZ-Schein einbehjalten und dann abmelden ! Der Käufer hatte die vereinbarte Ummeldung offensichtlich vorgenommen und fährt auf deine Versicherung und deine Verantwortung weiter !

Eddy21

Habe ich getan und die Versicherung ist abgemeldet. Laut KFZAmt muss die KFZ Versicherung im schlimmsten Fall bis zu 18 Moante weiter gezahlt werden. Ich wollte den KFZ Schein und die Schilder behalten um das Auto selbst abzumelden, aber mann muss angeblich zusätzlich den KFZ Brief noch dazu haben. Beziehungswise mann muss alle drei Sachen haben um das Auto abzumelden.

@fraghans

Das ist eben bei der Abmeldung nicht der Fall, bei An-,oder Ummeldung schon !

Eddy21

frag doch mal bei der zulassungsstelle nach ob die das auto nicht zur zwangsentstempelung ausschreiben lassen können.

spätestens wenn du die versicherung für das auto kündigst müssen die das auto ausschreiben. ich würde das aber vorher mit den behörden abklären. aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er die nächsten 30 jahre mit dem auto rumfahren kann und du zahlst versicherung und steuer. da gibts bestimmt einen weg.

Kai aus Berlin und HerrLich haben leider Recht. Du bleibst für das Fahrzeug solange verantwortlich, bis der Käufer es auf seinen Namen umgemeldet hat. Die Abmeldung geht nicht ohne Kaufvertrag oder Verschrottungsbeleg. Das heißt: weiter Steuern zahlen, bei Verkehrsunfällen als Halter zivilrechtlich haften, wenn das Auto zwangsweise stillgelegt und verschrottet wird, die Stilllegungs- und Verschrottungskosten zahlen...

Wenn man ein Auto verkauft, muss man immer einen Vertrag machen und die Käuferdaten anhand des Passes/Personalausweises kontrollieren.

Möglicherweise kann ein Verkehrsrechtsexperte einen guten Rat geben. Ich weiß im Moment keinen.

Tja, und wahrscheinlich ist auch unbekannt, ob derjenige, dem das Auto überlassen wurde, überhaupt einen Führerschein hat.

Da wirst Du gar nichts "sagen" können. Du bist nach wie vor für alles, was mit diesem Auto geschieht, verantwortlich. Den Brief hast Du sicher auch nicht mehr. Informiere Dich bei der Versicherung, die ja auch weiterhin Geld von Dir haben möchte, und frage bei beiden Stellen, welche Möglichkeiten Du hast. Geträumt hast Du das Ganze aber nicht? ;-)

Geträumt....ich glaube doch.

@jbinfo

Ja, ich bin ehrlich gesagt auch fassungslos und kann mich Kai aus Berlin nur anschließen. Sollte es wirklich stimmen, kann jemand so ... sein?

@HerrLich

Doch....so etwas wie "fraghans" gibt es noch....er ist sicher nicht allein in dieser gutgläubigen Autowelt.;-)))

@jbinfo

Hab das erste mal ein Auto verkauft. Ok dass es dumm war hab ich jetz schon begriffen, aber gibts auch einen guten Rat wie ich weiter vorgehen soll? Kann ich nicht irgendeinen Namen erfinden der keinen Wohnsitz in Deutschland hat ?

@fraghans

Den ersten Blödsinn mit einem zweiten Blödsinn ausgleichen? Noch mehr Ärger. Tu Dir das nicht an. Du hast doch von mir einen Rat bekommen.

@fraghans

da kämst du dann schon in den strafrechtlichen sektor.

rede doch mal mit der polizei vielleicht können die das auto ausschreiben lassen. hier gehts ja schließlich um verkehrssicherheitsrelevante sachen (versicherung etc.)

Mir fehlen die Worte. Wie bl*d kann man sein? Versicherung hast Du bestimmt abgemeldet?! Was ist, wenn der Andere einen Unfall damit baut? Er steigt aus und geht weg - und Du hast dann das Problem am Hals. Im Prinzip kannst Du jetzt nur eine eidesstattliche VErsicherung abgeben, dass Du das auto verkauft hast. Wenns aber ein Problem mit dem Auto gibt, kannst Du die Veräußerung nicht beweisen und sitzt auf dem Schaden.

Auch wenn er die Versicherung abmeldet, er haftet weiter für Unfallschäden. @fraghans, wir wollen Dich hier sicher nicht fertig machen, meine Meinung, aber das war ein sehr großer Fehler. KEINEN NAMEN, KEIN VERTRAG, Käufer AUSLÄNDER ???. Teile diese Umstände der Zulassungsstelle und Deiner Versicherung mit. Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges. So kannst Du, wenn noch etwas passieren sollte, jedenfalls beweisen, dass Du Bemühungen angestellt hast, einen Schaden gering zu halten. Viel Glück.