kennt sich jemand damit aus?

2 Antworten

Den Paragraf 1629 a BGB - findest Du im Internet, kannst Du dir einmal suchen und nachlesen.

Kann z.B.zur Anwendung kommen, wenn die Eltern vom Jobcenter ALG - 2 bezogen haben bzw.noch beziehen und auch für ihr oder ihre Kinder, wovon dann min.eines noch minderjährig wäre.

Für dieses minderjährige Kind haben die Eltern zu Unrecht Leistungen bezogen, weil Einkommen nicht berücksichtigt wurde.

Diese zu Unrecht bezogen Leistungen kann dann das Jobcenter ab der Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind einfordern.

Nun kann das Kind Einrede einlegen und sich auf den Paragraf 1629 a BGB - berufen und entsprechende Nachweise in Kopie beilegen.

Denn wenn das Kind zu seinem 18 Geburtstag nur wenig oder gar kein Vermögen auf dem Konto oder Sparbuch hatte, dann müsste es im besten Fall nicht einen Cent ans Jobcenter erstatten.

Agamemnon712  24.01.2022, 07:25
Für dieses minderjährige Kind haben die Eltern zu Unrecht Leistungen bezogen

Mutmaßung/Unterstellung ohne Beleg.

Diese zu Unrecht bezogen Leistungen kann dann das Jobcenter ab der Vollendung des 18 Lebensjahres vom Kind einfordern.

Falsch. Forderungen können jederzeit an ein Kind gerichtet werden.

isomatte  24.01.2022, 09:44
@Agamemnon712

Schweige doch einfach, wenn Du davon keine Ahnung hast !

Wenn die Eltern für ein minderjähriges Kind zu Unrecht Leistungen beziehen, können diese eben nicht zu jeder Zeit vom Kind eingefordert werden, sondern erst ab Beginn der Volljährigkeit.

Das sind auch keine Mutmaßungen oder Unterstellungen, sondern ein Fakt, denn dann gibt es vom Jobcenter einen Bescheid und daraus muss ersichtlich sein was und warum eine Erstattung fällig ist, denn sonst würde es ja gar keinen Grund für eine Einrede nach Paragraf 1629 a BGB - geben.

Kurz und knackig: junge Menschen, die bewußt oder unbewußt vor Einritt der Volljährigkeit Schulden (gemacht) haben, können für diese u.U. nur begrenzt haftbar gemacht werden.

Die "Erhebung der Einrede" bedeutet, daß dieses Recht angewendet werden soll.