Keller verschließen

8 Antworten

Ich würde es so handhaben:

Ich würde meinen Kram in den Keller stellen und verschließen. Anschließend würde ich einen Aushang (oder halt eine kurze Mitteilung in jeden Briefkasten) machen, dass sich der Besitzer der Sachen in deinem Keller Nr. .... bei dir melden möge um an seine Sachen zu kommen und sie zu entfernen.

Zusätzlich würde ich den Vermieter informieren, dass sich in deinem Keller Dinge befinden, die dir nicht gehören und du mit Info an die anderen Mieter, den Keller verschlossen hast.

Nach meiner Meinung darfst Du den Keller verschliessen.

Informiere gleichzeitig Deinen Vermieter, dass diese Sachen nicht von Dir sind, damit Du nicht eines Tages für den eventuellen Abtransport von Sachen früherer Mieter zur Kasse gebeten wirst.

Aktuelle Mieter, die an ihr Zeug wollen, werden sich dann wohl bei Dir melden.

Ich würde erst den Keller verschliessen und meine Sachen etwas später einstellen ;-)

Wenn es Dein spezieller Keller ist, der nur zu Deiner Wohnung gehört, dann kannst Du den natürlich verschließen. Wenn die Leute ihre Sachen brauchen, müssen sie sich bei Dir melden.

Wenn dir lt. Mietvertrag ein Kellerraum zusteht, muss vom Vermieter genau bezeichnet werden, um welchen es sich handelt. Also wende dich an den Eigentümer, Besitzer, Hausverwalter. Er hat auch dafür zu sorgen, dass irgendwelcher Krempel bei deinem Einzug bereits entfernt wurde - darauf darfst du bestehen.

Also: Finde heraus, welcher Kellerraum zu deiner Wohnung gehört. Dann besteh darauf, dass irgendwelche Altlasten umgehend durch den Hausmeister entfernt werden. Ansonsten wirst du einen Entrümpler damit beauftragen und die Kosten dafür von der Miete in Abzug bringen (das musst du aber vorher schriftlich mitteilen und einen Termin setzen). Und danach bringst du selbstverständlich an dem von dir gemieteten Kellerraum ein entsprechendes Schloss an.

albatros  28.12.2014, 17:32

Das geht in die Hose. Der Eigentümer dürfte Schadenersatz fordern. Niemand darf Eigentum anderer entrümpeln.

Bennykater  28.12.2014, 18:20
@albatros

Wenn der Eigentümer überhaupt noch zu erreichen ist... Ich würde dennoch genau das in Aussicht stellen, um der Sache Nachdruck zu verleihen. Was der Hausmeister/Vermieter tut, sei ihm überlassen.

Der Mieter hat das Recht, sein Zeug in dem von ihm gemieteten Keller unterzustellen, aber doch gewiss nicht, es bei Auszug dort zu "vergessen" und sich dadurch der Räumung zu entziehen. Es ist am Eigentümer/Vermieter, dafür zu sorgen, dass das Zeug verschwindet.

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dein Nachbar ( oder Mitbewohner des Hauses) hat Sachen in deinem Keller?

Dann würde ich ihn erstmal aufsuchen und ihn bitten, dass er seine Sachen aus deinem Keller räumt, oder ihm anbieten seine Sachen bei dir zu behalten, aber ihn informieren, dass du jetzt ein Schloss angebracht hast.

StupidGirl  28.12.2014, 12:30
Dann würde ich ihn erstmal aufsuchen

Nur wen? Der FS weiß ja nicht, wem die Sachen gehören.