Keine Vaterschaft angegeben, was nun?

4 Antworten

Nachdem das Kind vor 3 Wochen geboren wurde, kannst du davon ausgehen, dass das Standesamt das für den Geburtsort zuständige Jugendamt mittlerweile die nichteheliche Geburt gemeldet hat. Dort solltest du noch einmal -möglichst persönlich- vorstellig werden und deine Situation und Beweggründe schildern. Hat deine Ex vielleicht einen (abgelehnten) Asylbewerber als Vater angegeben, der sich dadurch ein dauerndes Bleiberecht in Deutschland erhofft? Als Vater eines deutschen Kindes hat er dazu Chancen. Zum anderen solltest du berücksichtigen, dass dein außereheliches Kind nicht nur ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen hat, bis es finanziell auf eigenen Beinen stehen kann, sondern auch ein Erbrecht; es ist deinen eventuell folgenden Kindern gleichgestellt.

solange du nicht als vater eingetragen bist, musst du gar nichts für das kind bezahlen. ruf doch nochmal beim jugendamt u befrag dich u das mit vaterschaftstest machen is ja auch nicht so einfach. sie muss ja auch zu dem test zustimmen. das is alles nicht so einfach, wenn sie dich nicht als vater eingetragen hat. ruf bei einem rechtsanwalt an, der kann dich da genau beraten u dir sagen, was du tun kannst usw. viel glück

klar wird es das tun sobald sie was zahlen müssen!

Stangahex  13.11.2012, 19:26

wenn sie ihn aber nicht als vater angibt, muss er gar nichts zahlen.

Kussy55 
Fragesteller
 13.11.2012, 19:29
@Stangahex

mein rechtsanwalt sagt ich soll erstmal warten ob sich das jugendamt meldet. Mir geht es nicht um das geld, ich will nur wissen ob ich vater bin oder nicht.

Du warst doch schon beim Jugendamt und hast dort angegeben, dass du der mögliche Vater bist, oder? Dann werden die auch an dich rantreten, auch wenn die Mutter angibt, Vater unbekannt. Die wollen ja auch ihr Geld wieder! Kindesunterhalt kann deine EX übrigens nicht ablehnen! Ich finde es übrigens klasse von Dir, dass du dich um dein (mögliches) Kind kümmern möchtest, auch wenn die Kindsmutter das offesichtlich nicht wünscht, oder jemand anderers als Vater angibt. Es gibt für Kinder nichts schlimmeres, als irgendwann zur Erkenntnis zu kommen, mit einer Lüge aufgewachsen zu sein. DH für dich. Lass deine Vaterschaft feststellen, du musst dann zwar zahlen, aber die hast zumindestens Umgangsrecht und dein Kind kann nicht ohne dein Wissen z.B. zur Adoption freigegeben werden.