Keine Lust Schnee zu schippen - Weg einfach absperren?

9 Antworten

Hallo lieber Fragesteller,

leider ist es so, dass Du auch bei einem eigenen Grundstück eine Sicherungspflicht hast. Du musst konkret sicher stellen, dass sich niemand beim Betreten deines Grundstücks verletzen kann. Dabei ist es erst einmal egal, ob sich dort jemand befugt oder unbefugt aufhält.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Dir ein Schild mit Betreten verboten auch nicht weiterhilft. Da derjenige, der das Schild ignoriert zwar unbefugt auf dem Grundstück ist, aber dennoch haftest Du für seine Sicherheit. Kommt es zu einem Unfall wird meist gerichtlich geprüft, ob Du Deiner Sicherungspflicht nachgekommen bist. Und im Falle von Schneefall und Glatteis wird eben geprüft, ob das weggeräumt wurde. Ob der Unbefugte dann eine Mitschuld bekommt liegt meist im Ermessen des Gerichts.

Deswegen solltest Du entweder prüfen, wie Du den Zugang aktiv verhinderst, oder müsstest Dich im Winter doch um das Räumen kümmern. Wenngleich ich Deine Unlust verstehe und es wahrscheinlich auch nicht machen würde, denke ich, dass Du im Fall der Fälle eben haften würdest.

Viele Grüße
DatSchoof

Sie dürfen Ihr privateigenes Grundstück, auch ohne besonderen Grund im Rahmen des örtlich kommunal zulässigen, befrieden!

Ich würde noch eher ein Schild aufstellen mit dem Hinweis, dass das betreten auf eigene Gefahr erfolgt und das Grundstück im Winter nicht gestreut oder geräumt wird.

Leider nein, Du bist verpflichtet den Gehweg ab ner bestimmten Uhrzeit passierbar zu machen. Und wenn was passiert bist Du in der Haftung. Finde ich - gelinde gesagt - verbesserungsfähig, aber ist halt so.

Viele sourcen das an Firmen aus, die dann morgens mit nem Minischneepflug kommen. Ich glaube, dass die gar nicht so teuer sind, wenn die Nachbarn das auch machen.

natürlich darfst du dein grundstück umzäunen.. in manchen BL gibts sogar eine pflicht dazu. du musst aber trotzdem dafür garantieren können, dass bspw. der briefträger auf deinem grundstück keinen schaden erleidet bei glatteis.