Kaution vom Amt trotz Vollzeit stelle?
Hallo liebe gutefrage.netler,
erst mal FROHES NEUES :)
Meine frage steht eigentlich schon oben. Wir sind 2 Personen und müssen ja von irgendwas den ganzen Monat noch leben. Essen trinken etc. Mein Freund geht zur Schule und macht neben bei noch einen Mini Job.
Besteht die möglichkeit das das Amt da irgendwie die Kaution bezahlt oder ich da ein Darlehn von denen bekomme? Ich habe einen Netto betrag von c.a 1100Euro.
Über jede Antwort bin ich euch dankbar.!
3 Antworten
Dann sucht euch einen Vermieter der sich an die Regeln hält und euch die Kaution in 3 Monatsraten zahlen lässt !
Vom Amt werdet ihr nichts bekommen,da käme eh nur das Jobcenter in Betracht und da würde es max.ein zinsloses Darlehen geben.
Da dein Freund aber als Schüler sehr wahrscheinlich nach § 7 Abs. 5 SGB - ll - gar keinen Leistungsanspruch hat,weil da ggf.vorrangige Leistungen zu beantragen wären,würdest nur du deinen Kopfanteil beanspruchen können,aber dazu habt ihr insgesamt zu viel anrechenbares Einkommen,dass würde ich zumindest mal behaupten.
Die Ausnahmen stehen dann im § 7 Abs. 6 SGB - ll
Denn wenn dein Freund noch einer Nebenbeschäftigung nachgeht und dazu noch Kindergeld von 190 € bekommt,wenn er unter 25 ist und von den Eltern keinen Unterhalt bekommen würde,dann kommen ja noch mal ein paar hundert Euro zu deinen 1100 € Netto dazu,auch wenn da noch mal Freibeträge abgezogen würden.
Selbst wenn ihr im ersten Jahr erst mal nicht zusammen veranlagt werden würdet,also keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) im Sinne des SGB - ll - darstellen würdet und für einander einstehen müsstest,würde dann dein anrechenbares Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll - übersteigen und somit hättest du dann auch keinen Leistungsanspruch.
Denn dann würden dir von deinen ca. 1100 € Netto theoretisch max. 300 € an Freibetrag abgezogen und würden dann noch ca. 800 € anrechenbares Einkommen ergeben.
Von diesen ca. 800 € ginge dann dein derzeitiger Regelsatz von 404 € ab,es blieben also noch fast 400 € für deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) übrig,bei 2 Personen also 50 % der Warmmiete,dass übersteigt dann deinen Anspruch.
Der Vermieter kann nicht die Komplette Kaution mit einmal Verlangen.
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten und kann auch in 3 Raten gezahlt werden.
Will der Vermieter mehr besteht der Verdacht auf Betrug. Er ist anschließend verschwunden samt Geld(war gar nicht der Vermieter).
vielleicht, aber du hast auch das recht, die kaution in 3 raten zu zahlen
ist nicht statthaft, aber ich weiß, kommt natürlich super, da jetzt drauf zu bestehen
Ja das schon, aber der Vermieter sagt erst die Kaution + eine Miete dann bekommt ihr die Schlüssel. Vorher kommen wir nicht in die Wohnung rein.