Kaufvertrag Auto unterschrieben bei Überführung Unfall ?
Ich habe mein Auto verkauft , ganze normal alles per Kaufvertrag geregelt Ort Datum Unterschrift beider Patein. Jedoch hatte ich den Brief zuhaus vergessen , wir haben uns in der Mitte getroffen jeder ca . 200km von zuhaus entfernt , die Summe beläuft sich für das Kfz auf 12.000€. Jetzt ist der Fall, dass als ich heute den Wagen überführen wollte einen Unfall hatte . Ich habe dem Käufer Bilder vom Unfall geschickt . Nun sagt er, dass wir zwar einen gültigen Kaufvertrag haben aber er mir den fahrzeugschein nicht wiedergibt und alles über einen Anwalt laufen lassen will . Bezahlt hat er den Wagen aber noch nicht . Verstehe nicht wieso er mir den Schein nicht einfach wieder gibt schließlich hat er keinen Cent bezahlt . Der Betrag ist zwar unterschrieben aber ich denke für 12.000 Euro möchte er auch keinen unfallwagen kaufen .
wie kann ich weiter vorgehen ?
Grüße und danke vorab für die Antworten
7 Antworten
Du kannst den Wagen reparieren und in den kaufvertraglich vereinbarten Zustand versetzen. Dann kannst du das Fahrzeug übergeben und damit deine vertragliche Verpflichtung erfüllen. Der Käufer gibt dir dann das Geld und alles ist in Butter. Braucht mal nicht mal einen Anwalt für.
Da der Unfall zu einem Zeitpunkt geschah zu dem du für den Waagen verantwortlich warst, kann der Käufer m.E. natürlich vom Vertrag zurücktreten oder ihr einigt euch auf eine Minderung des Kaufpreises. Im ersten Fall ist die Sache ganz einfach, der Käufer zahlt nichts bzw. du zahlst ihm den Kaufpreis zurück und bekommst (behältst) dafür das Auto und alle dazugehörigen Papiere zurück. Evtl. könnte der Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben, weil du den Vertrag nicht erfüllen konntest.
Im anderen Fall wird der Kaufpreis gemindert und der Verkauf wird ganz normal abgewickelt.
Das sind aus meiner Sicht die Optionen die es für den Käufer gibt, aber wenn der schon mit dem Anwalt anfängt solltest du dir vielleicht auch einen nehmen.
..... also, das Ding wurde verkauft, danach wieder genutzt durch den Verkäufer.
Mit der ersten Übergabe geht das Risiko und der Versicherungsschutz auf den Käufer über, so jedenfalls die Spielregeln.
Somit bekommt der Käufer das Elend auf den Hof gestellt und kann alles mit "seiner" Versicherung oder einer etwaigen gegnerischen ordnen.
Warum sollte er persönlich dir den Schaden bezahlen? Der Käufer war am Unfall nicht beteiligt!
Melde den Schaden deiner KFZ-Versicherung. Sie ist für die Schadensregulierung zuständig bzw. die Versicherung deines Unfallgegners.
Ich glaube sie haben die Frage total falsch verstanden . Es steht nirgends , das der Käufer einen Schaden bezahlen soll .
Also meines Erachtens gehört das Auto immer noch zu 100% dir. Du hast den Fahrzeugbrief, was dich als Besitzer auszeichnet. Und er hat noch keinen Cent bezahlt, also musst du ihm den Fahrzeugschein noch nicht aushändigen.
Deine Versicherung, oder die des Unfallgegners, aus deiner Schilderung geht nicht hervor, wer an dem Unfall die Schuld trägt.
Ist das so?
Und warum behalten Banken z.B. den Fahrzeugschein ein, solange der Kredit läuft? Wenn man über eine Bank das Fahrzeug finanziert.
Der Kaufvertrag wurde aber noch nicht vollzogen. Weder der Brief wurde ausgehaendigt, noch der Kaufpreis
In diesem Fall dürfte es so sein - Verkäufer ist Eigentümer, Besitzer und Halter der Sache.
....meine Geldgeber wollen so etwas aus genau den genannten Gründen schon lange nicht mehr haben.
Du hast den Fahrzeugbrief, was dich als Besitzer auszeichnet.
IMMER wieder der alte Irrglaube - QUATSCH BLÖDSINN - lies mal in deinen Papieren, da steht sogar ein Passus:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Inhaber des Fahrzeugs ausgewiesen
Auschliesslich der Kaufvertrag mit Nachweis der Kaufsumme ist maßgeblich