Kaufpflicht bei Bestellung?
Ich hab ein Musikinstrument per Mail bestellt und auch eine Bestellbestätigung mit der Post bekommen... Warte jedoch schon seit 4 Monaten und werde Woche für Woche immer nur mit neuen Gründen vertröstet...
Besteht nun eine kaufpflicht oder kann ich mir getrost ein anderes Instrument suchen?
Lg
8 Antworten
so einen ähnlichen Fall hatte ich dieses Jahr auch. Irgendwo gibt es einen §§ der besagt wenn der Kaufvertrag von einer Seite in diesem Fall Verkäufter trotz schriftlicher Aufforderung mit Terminvorgabe nicht eingehalten wurde kann man die Bestellung stornieren lassen.
Dies hat mit den Anbieter AGB auch nichts zu tun sprich die werden ausser Kraft gesetzt
Der Käufer hat bei Lieferverzug die Möglichkeit, den Rücktritt vom
Kaufvertrag zu erklären. Die Rücktrittserklärung hat zur Folge, dass der
Kaufvertrag rückabgewickelt wird, d. h. das Vertragsverhältnis wird so
behandelt, als ob nie ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen
worden wäre. Der Verkäufer muss die Ware nicht mehr liefern und der
Käufer kann die Lieferung nicht mehr fordern. Hat der Käufer bereits den
Kaufpreis entrichtet, so ist der Verkäufer verpflichtet, den erhaltenen
Betrag zurückzuerstatten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Käufer bei Lieferverzug den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären kann:
-
Verkäufer und Käufer haben einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen.
Die Lieferung der Ware war fällig, d. h. der Verkäufer hätte die
Ware bereits liefern müssen (ausnahmsweise kann der Käufer bereits vor
der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass
die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden).
Eine vom Käufer gesetzte, angemessene Frist zur Lieferung der
Kaufsache ist erfolglos geblieben (entbehrlich ist die Fristsetzung
beispielsweise, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig
verweigert).
Hat der Verkäufer nur einen Teil der Ware rechtzeitig geliefert, so
kann der Käufer den Rücktritt vom gesamten Vertrag nur erklären, wenn er
an der Teilleistung kein Interesse hat.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist für den Käufer ausgeschlossen,
wenn der Rücktrittsgrund ganz oder überwiegend in seine Verantwortung
fällt oder wenn er sich im Annahmeverzug befindet. Ein Annahmeverzug
liegt vor, wenn der Käufer die ihm vereinbarungsgemäß angebotene
Kaufsache nicht annimmt.
Wenn du keinen konkreten Liefertermin hast, musst du den Verkäufer in Verzug setzen. Willst du vom Kaufvertrag zurücktreten setzt du ein Schreiben auf, in dem eben das passiert und eine Nachfrist gesetzt wird.
Diese Nachfrist muss lang genug sein um dir die Ware zu schicken sprich eine übliche Zeit das Paket in den Versand zu geben und bei dir ankommen zu lassen. Die Frist muss jedoch nicht reichen um die Ware noch beschaffen oder produzieren zu können.
Wird eine realistische Nachfrist nicht eingehalten, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und (sofern es der Fall ist), Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Diesen müsstest du aber auch faktisch z.B. durch Quittung nachweisen können.
Ansonsten steht es dir natürlich frei die Ware des Händlers binnen 14 Tage zurück zu schicken.
Du musst mahnen und eine Nachfrist setzen. Diese darf sehr kurz sein, da du schon lange wartest.
Schreib einfach, wenn es bis ende nächster Woche nicht da ist, trittst du vom Kauf zurück. Dann kannst du dir ein neues suchen.
Nein,einen konkreten Liefertermin hab ich nicht bekommen ... Nur eine mündliche Zusage ,wie lange es etwa dauern würde...
Und dann wurde die Frist stetig mit irgendwelchen gründen verlängert..
Von 6-8 ,auf 8-10 Wochen ..dann jedes Mal um weitere 2 Wochen verschoben ....
was sagt die Bestellbestätigung über das Lieferdatum?
ist schon weit drüber? mach ein Schreiben fertig, gibst denen noch ca. 7 Tage Zeit - kündigst deinen Rücktritt an, nach Ablauf brauchen die nicht mehr liefern.
http://www.business-netz.com/Verbraucher/Lieferverzug-rechtfertigt-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-oder-Schadensersatz