Kat ausbauen Euro 1 trotzdem Steuerhinterziehung?

5 Antworten

Euro 1 ist nicht der Höchstsatz es geht noch höher .

Euro 1 Steuer bei 1600 cm3 242 Euro selbe Fahrzeuge ganz ohne Kat ist das 405 Euro .

Es ist gesetzlich untersagt, den Katalysator auszubauen.

Neben dem Verlust der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug und der Nutzungsuntersagung kann Ihnen auch das Finanzamt zu Leibe rücken.

Ein Steuerverfahren ist in derlei Fällen häufige Konsequenz.

Der Grund liegt darin, als Ihr Fahrzeug durch die Manipulationen nicht mehr der angegebenen Schadstoffklasse entspricht, die bei der Kfz-Steuerberechnung zugrundegelegt war.

Dadurch ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) gegeben:

Sie haben eine geringere Kfz-Steuer abgeführt, als aufgrund der veränderten Schadstoffklasse Ihres Autos anzusetzen gewesen wäre.

Für eine entsprechende Steuerstraftat können die Gerichte hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf – in besonders schweren Fällen bis zu zehn – Jahren verhängen.

PatrickLassan  13.03.2018, 17:52

Für die Kfz-Steuer ist seit ein paar Jahren die Bundesfinanzverwaltung, also der Zoll, zuständig. Man bekommt also statt mit dem Finanzamt Ärger mit dem Hauptzollamt.

NX7800  13.03.2018, 19:52

Moment, wenn das Auto eh schon mit ner H-Zulassung unterwegs ist würde es keine Steuerhinterziehung sein und wäre somit durch ne Abnahme beim Tüv&Co. erledigt.

Steuerhinterziehung ist das in der tat nicht - aber Fahren ohne BE. Denn die erlischt, wenn man den KAT rausbaut. Und damit erlischt auch der Verischerungsschutz. Hier kommt also ein Straftatbestand ins Spiel. Kein Spaß. Und wenn ein Dritter geschädigt wird, wird sich der VR vom Halter seine Kosten zurückholen. Hier gilt noch nichtmal die Regressgrenze von € 5000.--!

Mit der Euro 1 zahlt man keineswegs den Höchstsatz, wie kommst Du da drauf?

Da daurch die Betriebserlaubnis erlischt, erlicht auch die Versicherung. Wäre dann also dann fahren ohne Versicherung.

Bakaroo1976  13.03.2018, 15:24

Und dann selbstverschuldet einen Unfall bauen, bei dem eine andere Person geschädigt/beschädigt wird ... gute Nacht!

Halunke535i  13.03.2018, 15:27

So ein Quark, die Versicherung erlischt nicht sondern es gibt eine Vertragsstrafe.

Was ist wenn ich dir mein Auto verkaufe und du gutem Gewissens denkst dass alles i.o. Ist obwohl der kat leer ist, dann baust du ein Unfall. Glaubst du ernsthaft du bleibst auf dem Schaden sitzen? Wohl kaum

wie viele hunderte von Leuten habe ich gesehen die sowas gemacht haben, geendet hat es jedesmal mit einem mängelbericht der Polizei, von fahren ohne Versicherung war nie die Rede da die Versicherung BEZAHLT war

FordPrefect  13.03.2018, 16:16
@Halunke535i

Das ist falsch. Mit Entfernen des KAT erlischt die BE des Fahrzeugs - und damit auch der Versicherungsschutz. Siehe z.B. Urteil des OLG Naumburg vom 23.10.2014, 4 U 69/13. Zu finden unter

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Naumburg&Datum=23.10.2014&Aktenzeichen=4%20U%2069/13

Da das Entfernen des KAT hier einen unzulässigen Eingriff und nicht nur einen Mangel infolge Defekts darstellt, ist das Inverkehrbringen desselben mit einem rückwirkenden Vertragsrücktritt des VR einhergehend.

migebuff  13.03.2018, 15:48

Voraussetzung für einen Verstoß gegen §6 PflVG ist, dass kein Versicherungsvertrag besteht. Ein Vertrag besteht. Fahren ohne Versicherung kommt daher nicht in Frage.

Wenn überhaupt, wäre die Versicherung nur zum Regress bis 5000€ berechtigt. Ich sehe aber nicht, warum eine Verschlechterung des Abgas/Geräuschverhaltens eine Gefahrerhöhung darstellen sollte oder gegen welche der möglichen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfall verstoßen worden sein soll.

Kannst du kurz die entsprechenden Stellen zu deinen Behauptungen aus dem jeweiligen Gesetz oder dem Vertrag zitieren?

Halunke535i  13.03.2018, 16:05
@migebuff

Garnichts wird er dir sagen weil er keine Ahnung hat, genauso wie der Rest der Spinner die wie Papageie immer den selben Käse erzählen von wegen schon bei einer nicht zugelassen Standlicht Birne, stillgelegten AGR oder manipulierten auspuff erlischt die betriebserlaubnis und Versicherung. Der größte Schwachsinn, egal was man davon hat, es hat nichts mit der Sicherheit des Fahrzeugs im Straßenverkehr zu tun und selbst wenn man von der Polizei angehalten wird wird man nur aufgefordert das zu beseitigen. So lange ich den zulassungsaufkleber auf meinen Kennzeichen hab, habe ich auch eine Zulassung! Punkt. Erst wenn die Behörde eine ausserbetriebsetzung anordnet sind wir so weit

Nein, das ist keine Steuerhinterziehung.

Du fährst dann halt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, also auch ohne Versicherung.