Kann und darf ich einen Richterwechsel beantragen?

6 Antworten

Das solltest du mit Deinem Anwalt besprechen. Man muß davon ausgehen, daß weder Rechtsanwälte, noch Richter befangen sind. Wenn doch, dann muß es bewiesenen werden - und das ist schwer. Neue Bescheinigungen über Dein Einkommen, Wohngeld etc. sollten Beweis genug sein. Daß jemand von einer Tafel unterstützt wird ist kein Beweis, obwohl einige Tafeln die Bezugsberechtigung an der "Armutgrenze" (es heißt leider so, in unserer Tafel sind das Kunden) bemessen.

Man kann einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen. Der Antrag ist jedoch objektiv und nicht subjektiv zu begründen. Dann entscheidet der Direktor des Gerichtes über eine solchen Antrag.

So ganz ohne weiteres kannst du keine Richterwechsel beantragen ... du musst dafür zumindest einen rechtlich relevanten Grund angeben.

Und ... nachdem du anwaltlich vertreten wirst ... ist es Sache deiner Frau Rechtsanwältin alles was deinem Fall dienlich sein könnte für dich zu veranlassen.

Eigentlich müsste sie selbst schon daran gedacht haben, und mit dir darüber gesprochen haben, wenn sie eine gesetzliche Handhabe sähe, die Richterin abzulehnen ... Aber ... vielleicht könnte es dir Klarheit bringen, wenn du deine Anwältin davon in Kenntnis setzt, dass du wünscht, dass dein Fall von einem anderen Richter (einer anderen Richterin) behandelt wird.

Beantragen kannst Du vieles, ob Du es bekommst steht auf einem anderen Blatt. Warte doch erst mal ab was Dein Wiederspruch bringt.

Nein. Für einen derartigen Antrag mangelt es schlicht an den notwendigen Voraussetzungen.

Und ob eine Kolleg(in) dankbar über die zusätzliche Arbeitsbelastung nun wohlwollender urteilt, wage ich mal zu bezweifeln.

G imager761