Kann Miterbe den alleinigen Zugang zum Haus verweigern?

7 Antworten

Da tauchen natürlich sofort Vermutungen auf, dass da was aus dem Haus entfernt werden soll, von dem du nix weißt.

Ich würde in so einem Fall eine einstweilige Verfügung beantragen. Dieeinstweilige Verfügung wird in der Regel durch denGerichtsvollzieherim Parteibetrieb zugestellt und ist zum Zeitpunkt der Zustellungsofort wirksam. Gegen die einstweilige Verfügung kann ein Rechtsmitteleingelegt werden.  Dies ist unter anderemder „Widerspruch“. Dieser hat zur Folge, dass über den Inhalt der einstweiligenVerfügung in einer mündlichen Verhandlung entschiedenwird. Für den Fall, dass gegen die einstweilige Verfügung eines Gegners kein Widerspruch eingelegt werden soll, muss zurVermeidung weiterer Kosten auf die einstweilige Verfügung reagiert werden.

Soweit ich weiß, muss die einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragt werden. Du kannstbeim zuständigen Landgericht einfach mal anfragen, ob das in deinem Fall möglich ist.

Alternativ bleibt wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt.

Das was in dem Haus war hat der Miterbe mit Sicherheit sowieso schon verkauft. Was man aber ja im Nachhinein sehr schwer nachweisen kann und worum es mir auch nur nachrangig geht.

Die Idee mit der einsweiligen Verfügung klingt gut. Vielen Dank dafür
Hat jemand Erfahrungen damit, was so etwas etwa kostet`?

Sie können einen Schlüsseldiest beauftragen. Die Frage ist eher ob sie eine Kostenerstattung verlangen können und ob der Schlüsseldienst mitmacht. 

Es empfielt sich aber bei der Besichtung zwei unabhängige Zeugen mitzunehmen und alles zu fotographieren.

Die Gemneinschft kann nur gemeinsam entscheiden und handeln oder einen aus Ihren Reihen als Bevollmächtigten erklären. Geht dies nicht, dann muß die Geminschft halt aufgelöst werden, z.B. durch eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Geminschaft. Dann bekommt jeder seinen Anteil aus dem Versteigerungserlös und der Schlüsselgewaltige kann sich seine Verschlußmittel sonstwo hinschieben!

Natürlich kannst du einen Schlüsseldienst beauftragen. Dann gibst du deinem Miterben den zweiten Schlüssel. Dann hättest du alles korrekt gemacht.