Kann meine Schwiegertochter in die Wohnung nicht anmelden. Der Vermieter lehnt die Anmeldung ab die Begründung: Die Wohnung sei sonst mit 5 Personen überbelegt?
In der Wohnung sind 4 Personen angemeldet Schwiegermama/papa die in der Türkei leben und alle 6 Monate kommen mein Sohn ist angemeldet und ich.
3 Antworten
An- bzw. ummelden muß sich der Bürger selbst beim EMA.
Dazu benötigt er die Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeber ist der der den Wohnraum zur Verfügung stellt.
Das bist in dem Fall Du.
Heißt Du mußt diese Bestätigung ausstellen, nicht Dein Vermieter.
Aber, Du mußt in der Bestätigung angeben wer Eigentümer der Wohnung ist.
Und, Du riskierst ein empfindliches Bußgeld wenn Du diese Bestätigung ausstellst obwohl Deine Schwiegertochter gar nicht einzieht, sondern nur alle 6 Monate mal zu Besuch kommt.
Sinn der Änderung des Meldegesetzes ist es Scheinanmeldungen zu vermeiden.
Und genau ein Scheinanmeldung wäre es wenn sich Deine Schwiegertochter mit der von Dir ausgestellten Wohnungsgeberbescheinigung ummeldet.
Ne die Schwiegereltern von mir kommen alle 6 Monate her.. und mein Schwiegertochter wohnt ja seit 3 monaten hier ohne Anmeldung will sie in die Wohnung anmelden aber der Vermieter lehnt es ab. Aber wie du sagtest nicht der Vermieter von mir muss es bestätigen sondern ich? Echt wenn es so wäre könnte ich sie sofort anmelden :))))
Iss doch egal.
Und wo lebt die Mama von der Schwiegertochter?
Wenn du Geschwister hast könntest du sie bitten die Eltern bei sich anzumelden. Das wäre ja das mindeste was sie machen können wenn du schon für Eltern alleine sorgst wenn die da sind.
Laut nach Gesetz 10cm2 pro Person kennt sich niemand mit Gesetzen wirklich aus? Ich kenne mich nicht so gut mit den Gesetzen
Wenn die Wohnung überbelegt ist, dann ist sie überbelegt! Wir groß ist sie und wie viele Zimmer hat sie?
Die Wohnung ist 76cm2 gross 3 Zimmer Zuzeit lebe ich mit meinen Sohn alleine meine Schwiegereltern kommen alle 6 Monate für 1-2 wochen.
Streich doch bitte das C. LG gadus
Warum sind die Schwiegereltern gemeldet? Sie sind Besuch, mehr nicht. Nimm sie aus dem Mietvertrag und die dauerhaft wohnende Schwiergertochter mit hinein, und gut.
PS: Die Wohnung ist überbelegt, mit 5 Personen, bei 3 Zimmern!
Wenn pro Person 10cm2 Recht auf Wohnfläche hat ??
m2...... weshalb ignorierst Du eigentlich die ganze Zeit die Hinweise, dass Du ein FALSCHES Quadratmeter-Maß benutzt?
Demnach hättet Ihr allesamt nur Anspruch auf 50 QUADRATZENTIMETER!!!!!!
Die Wohnung ist ausgelegt für ursprünglich 2 Personen. Deinen Sohn und Dich!
Die Schwiegereltern haben dort als Mieter gar nichts verloren, wenn sie nur alle 6 Monate "einreisen" aus irgendwelchen Gründen, die ich gar nicht wissen möchte. Sie sind Besuch.
Die Schwiegertochter darf dort wohnen, sie ist dazu berechtigt und das verkraftet auch die Wohnung.
Die Schwiegereltern sollen sich eine andere "Briefkastenadresse" suchen und schon ist das Problem gelöst.
Es sind die Schwiegereltern die halbjährlich zu Besuch kommen.