Kann meine Schwiegertochter in die Wohnung nicht anmelden. Der Vermieter lehnt die Anmeldung ab die Begründung: Die Wohnung sei sonst mit 5 Personen überbelegt?

3 Antworten

An- bzw. ummelden muß sich der Bürger selbst beim EMA.

Dazu benötigt er die Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeber ist der der den Wohnraum zur Verfügung stellt.

Das bist in dem Fall Du.

Heißt Du mußt diese Bestätigung ausstellen, nicht Dein Vermieter.

Aber, Du mußt in der Bestätigung angeben wer Eigentümer der Wohnung ist.

Und, Du riskierst ein empfindliches Bußgeld wenn Du diese Bestätigung ausstellst obwohl Deine Schwiegertochter gar nicht einzieht, sondern nur alle 6 Monate mal zu Besuch kommt.

Sinn der Änderung des Meldegesetzes ist es Scheinanmeldungen zu vermeiden.

Und genau ein Scheinanmeldung wäre es wenn sich Deine Schwiegertochter mit der von Dir ausgestellten Wohnungsgeberbescheinigung ummeldet.

yusuf555 
Fragesteller
 24.06.2016, 20:21

Ne die Schwiegereltern von mir kommen alle 6 Monate her.. und mein Schwiegertochter wohnt ja seit 3 monaten hier ohne Anmeldung will sie in die Wohnung anmelden aber der Vermieter lehnt es ab. Aber wie du sagtest nicht der Vermieter von mir muss es bestätigen sondern ich? Echt wenn es so wäre könnte ich sie sofort anmelden  :))))

albatros  26.06.2016, 18:40

Es sind die Schwiegereltern die halbjährlich zu Besuch kommen.

Und wo lebt die Mama von der Schwiegertochter?

Wenn du Geschwister hast könntest du sie bitten die Eltern bei sich anzumelden. Das wäre ja das mindeste was sie machen können wenn du schon für Eltern alleine sorgst wenn die da sind.

yusuf555 
Fragesteller
 24.06.2016, 20:07

Laut nach Gesetz 10cm2 pro Person kennt sich niemand mit Gesetzen wirklich aus? Ich kenne mich nicht so gut mit den Gesetzen

gadus  24.06.2016, 20:13
@yusuf555

Streich doch bitte das C.   LG  gadus

yusuf555 
Fragesteller
 24.06.2016, 20:16
@gadus

Was meinst du damit?

peterobm  24.06.2016, 20:16
@gadus

75 cm² autsch, 8,66 x 8,66 cm - da passt du noch nicht mal drauf

75 wäre richtiger

yusuf555 
Fragesteller
 24.06.2016, 20:22
@peterobm

Ja Mensch du hast es doch begriffen :) gut ist 

Wenn die Wohnung überbelegt ist, dann ist sie überbelegt! Wir groß ist sie und wie viele Zimmer hat sie?

yusuf555 
Fragesteller
 24.06.2016, 19:58

Die Wohnung ist 76cm2 gross 3 Zimmer Zuzeit lebe ich mit meinen Sohn alleine meine Schwiegereltern kommen alle 6 Monate für 1-2 wochen.

gadus  24.06.2016, 20:07
@yusuf555

Streich doch bitte das C.   LG  gadus

FeeGoToCof  24.06.2016, 20:12
@yusuf555

Warum sind die Schwiegereltern gemeldet? Sie sind Besuch, mehr nicht. Nimm sie aus dem Mietvertrag und die dauerhaft wohnende Schwiergertochter mit hinein, und gut.

PS: Die Wohnung ist überbelegt, mit 5 Personen, bei 3 Zimmern!

yusuf555 
Fragesteller
 24.06.2016, 20:15
@FeeGoToCof

Wenn pro Person 10cm2 Recht auf Wohnfläche hat ??

FeeGoToCof  24.06.2016, 20:22
@yusuf555

m2......   weshalb ignorierst Du eigentlich die ganze Zeit die Hinweise, dass Du ein FALSCHES Quadratmeter-Maß benutzt?

Demnach hättet Ihr allesamt nur Anspruch auf 50 QUADRATZENTIMETER!!!!!!

Die Wohnung ist ausgelegt für ursprünglich 2 Personen. Deinen Sohn und Dich!

Die Schwiegereltern haben dort als Mieter gar nichts verloren, wenn sie nur alle 6 Monate "einreisen" aus irgendwelchen Gründen, die ich gar nicht wissen möchte. Sie sind Besuch.

Die Schwiegertochter darf dort wohnen, sie ist dazu berechtigt und das verkraftet auch die Wohnung.

Die Schwiegereltern sollen sich eine andere "Briefkastenadresse" suchen und schon ist das Problem gelöst.