Kann man zum Überstundenabbau gezwungen werden?

2 Antworten

Wenn man Überstunden hat, kann der Chef einen spontan nachhause schicken, ob es einem nun passt oder nicht, soviel ist klar.

Wieso ist das klar? Wenn es sich um die reguläre tägliche Arbeitszeit handelt, ist das "nicht klar". Da könnte der AG ja jederzeit das Betriebsrisiko des Annahmeverzugs nach § 615 BGB auf den AN abwälzen indem er ihn an manchen Tagen länger arbeiten lässt und ihn dann an Tagen an denen wenig zu tun ist oder z.B. eine Anlage kaputt geht spontan heim schickt.

Der AG kann den Überstundenabbau anordnen aber nicht von einer Minute zur anderen.Der AG kann allerdings "sofort" untersagen, weitere Überstunden aufzubauen.

Wenn ein AN einfach Überstunden machen und sein Zeitkonto aufstocken will, ohne dass es dazu eine Anweisung gibt oder der AG das wissentlich duldet, muss der AG diese "Überzeit" nicht bezahlen/die Zeit nicht gutschreiben.

Wo Du diese "Ein-Stunden-Regelung" her hast, entzieht sich meiner Kenntnis, ich kenne sie nicht.

Pausen sind im § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Hast Du z.B. einen Acht-Stunden-Tag, kannst Du nicht erst nach sieben Stunden Pause machen. Spätestens nach sechs Stunden ist eine Pause von mind. 30 Minuten zwingend vorgeschrieben. Pausen sollen die Arbeitszeit "unterbrechen" und der Erholung dienen.

Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, gibt es doch bestimmt eine Betriebsvereinbarung zu Überstunden/Zeitkonto/Überstundenabbau bzw. -bezahlung.

Das siehst Du leider völlig falsch.

Entscheidend ist bei Deinem Beispiel nicht die Zeit, die nach 15:00 Uhr noch zum Arbeiten verbleibt, sondern die Tatsache, dass Du vorher schon mehr als sechs Stunden gearbeitet hast, wodurch die Mindestpause gemäß Arbeitszeitgesetz erforderlich war.

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Die von Dir genannte "Ein-Stunden-Regelung" steht nich im ArbZG, weshalb dem Unternehmen kein Vorwurf zu machen ist.