Kann man solche Betrüger überführen oder ist das schwierig?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit deiner Einschätzung, dass es Betrug ist, liegst du richtig. Du könntest ihn auf frischer Tat betroffen durchaus im Rahmen des § 127 StPO festnehmen. Das Zuparken könnte durch die Festnahme gedeckt sein. Eine Festnahme aber nur auf bloßem Verdacht wäre nicht zulässig. 

Hast du nur den Verdacht, bliebe die einzige Möglichkeit, die Polizei zu rufen. Andere Möglichkeiten, den Verdächtigen festzuhalten, gibt es nicht. Unbeschadet dessen kannst du aber Fotos von ihm und dem Auto machen. 

Franz577 
Fragesteller
 22.02.2017, 08:09

Nun ja, es ist natürlich immer nur ein Verdacht, da ich selbst vor Ort nicht zweifelsfrei prüfen kann, ob er die Wahrheit sagt und ob es sich um Plagiate handelt oder nicht. Auch wenn natürlich so gut wie alles dafür spricht, daß es Plagiate sind, denn diese Masche ist bekannt. Und warum sollte einem so einer was schenken wollen?

Da eine Festnahme oder Festsetzung durch bloßen Verdacht aber nicht zulässig ist, wie du sagst, würde ich mich also unweigerlich auch der Nötigung strafbar machen, wenn ich ihn zuparke und er mich deswegen anzeigen würde.

Und genau das weiß er vermutlich auch, weshalb er sich so sicher fühlt und eiskalt immer wieder dieselben Plätze für seine Masche aufsucht.

Bis ich dann jedoch die Polizei rufe, ist er längst über alle Berge und kann die Ware verschwinden lassen bzw. muß er das nicht mal, denn es müßte ihm nachgewiesen werden können, daß er sie verkaufen wollte und auch zu welchem Preis, was bestenfalls über einstimmige Zeugenaussagen möglich wäre.

Ein Foto alleine beweist da jedenfalls auch noch nichts.

Sehe ich das alles richtig so?

furbo  22.02.2017, 08:39
@Franz577

Sehe ich das alles richtig so?

Du siehst richtig. Als Normalbürger darfst du nur unter den Voraussetzungen des § 127 StPO und § 229 BGB anderen Menschen die Freiheit entziehen. Deine Idee mit den Fotos finde ich jedenfalls gut, immerhin böten sie die Möglichkeit, den Täter zu identifizieren. 

Franz577 
Fragesteller
 22.02.2017, 12:47
@furbo

Als Täter kann er nur gelten, sofern man ihm eine Tat nachweisen kann, was aber nicht so einfach sein dürfte.

Und er selbst wird sich bestimmt nicht bereitwillig fotografieren lassen, also könnte ich maximal ein Bild von dem Auto inkl. Kennzeichen machen, mit dem er unterwegs ist. Aber was beweist das?

Daß es sich um einen Mietwagen handelt, wird vermutlich sogar stimmen und über den Autovermieter müßte man auch ermitteln können, wer das Auto im fraglichen Zeitraum angemietet hat.

Aber entweder erfolgte das auch unter falschen Angaben und selbst wenn nicht, was würde man damit anfangen können?

Es geht ja nur darum, ihm eine Tat nachweisen zu können.

furbo  22.02.2017, 13:02
@Franz577

Dann müsstest du zunächst einen Geschädigten haben. Wenn du einen der Geprellten ansprichst und dann die Betrugshandlung offenbar wäre, dann wäre sogar der  § 127 StPO möglich.

Franz577 
Fragesteller
 22.02.2017, 14:50
@furbo

Was aber voraussetzen würde, daß der Betrug an Ort und Stelle auch eindeutig erkennbar ist. Woran soll man jedoch als Laie feststellen können, daß es sich um Plagiate handelt? Auch wenn der Verdacht natürlich äußerst nahe liegt. Insofern bleibt es ja so lange ein Verdacht, bis der Betrug eindeutig nachgewiesen ist.

Zumindest muss der Herr einen Reisegewerbeschein vorweisen können und wenn er Plagiate verkauft ist das strafbar.

Geiz ist geil! In bestimmten Maßen darf ein "Geschäftsmann" seine Waren loben. Falls es jedoch Plagiate sind, liegt in der Tat ein Straftat vor. Die Güte der Ware muß der Verbraucher einschätzen.

Na ja, ich erwarte schon eine gewisse Selbstverantwortung der Menschen.  Wenn jemand mich anspricht und ganz tolle Ware zu noch tolleren Preise anbietet, so sollten schon die Alarmglocken schrillen.

PS: Hinterfragen, wie denn die Messer zu Ihn gekommen sind, da er sich ja nicht zurücknehmen kann, würde ich mal.

Franz577 
Fragesteller
 21.02.2017, 08:25

Es fallen ja auch sicher nicht alle darauf rein, aber trotzdem ändert es nichts daran, daß Betrug strafbar ist.

Die Schuld liegt immer beim Täter und nicht beim Opfer.

Ich weiß nicht, warum bei uns so eine Mentalität vorherrscht, immer den Täter in Schutz zu nehmen bzw. seine Tat zu verharmlosen und die Schuld bei den Opfern zu suchen.

Jewi14  22.02.2017, 09:39
@Franz577

Offensichtlich ist dir nicht bekannt, was Betrug strafrechtlich bedeutet. Sonst würde jeder Händler in Deutschland im Knast sitzen, weil er die Qualität der Ware anpreist, die dann nicht vorhanden sein soll.

Daher ist der Rest deines Kommentars auch sinnlos.

Franz577 
Fragesteller
 22.02.2017, 12:57
@Jewi14

Wenn ich auch kein Jurist bin, aber eines weiß ich:

Betrug ist jedenfalls, wenn man jemandem unter Vortäuschung falscher Tatsachen etwas verkauft und man aufgrund dieser Täuschung mehr Geld für die Ware bekommt, als diese wert ist.

Wenn also billige Plagiate aus chinesischer Produktion als "Schweizer Qualitätsware" angepriesen werden und auf der Packung ein angeblicher Originalpreis von 150€ gedruckt ist, obwohl das diese Ware niemals wert ist bzw. die Verpackung an sich auch eine Fälschung darstellt, dann ist für mich der Tatbestand des Betrugs erfüllt.

furbo  22.02.2017, 09:36

Kommt immer auf die Begründung an. Ich möchte wetten, dass fast jeder auf die Masche reinfällt, wenn sie entsprechend "verkauft" würde.

Sieh dir nur die Amazonbetrügereien an; dort werden hochwertige Waren sehr günstig angeboten... man soll den Kauf nur direkt über den Verkäufer abwickeln. Sehr viele sind darauf schon reingefallen!