Kann man noch einen Tag nach Ungültigkeit mit der Monatsfahrkarte umsonst fahren?

4 Antworten

als Monatskarten für einen Kalendermonat: Diese gelten vom letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 0 Uhr bis zum ersten Kalendertag des darauf folgenden Monats 24 Uhr. Quelle: http://www.bvg.de/index.php/de/3786/name/Tarifuebersicht/article/11722.html

Also z.B. vom 31.1 - 1.2. 24h

MiniBanane 
Fragesteller
 03.02.2012, 15:21

Danke schön :)

wenn die Fahrkarte vom 01.01.2012 bis 01.02.2012 gültig ist,darfst du am 02.02.2012 nicht mehr damit fahren... so einfach ist das

Nach ablauf ist nach ablauf. Einige Tickets gelten ab einen Tag vor Monatsbeginn und einen Tag nach Monatsende.

jaa darfst du, und wenn nicht lauf einfach vom schaffner davon, mach ich auch immer :D aber nein, man darf das.